Leistungsschutzrecht:
Das falsche Spiel der SPD
Das Leistungsschutzrecht hatte die Verlags-Lobby vor allem auf den Weg gebracht, um an den Gewinnen, die der Suchmaschinenkonzern Google macht, beteiligt zu werden - denn mit den bisher verfügbaren eigenen Geschäftsmodellen war man bisher wenig erfolgreich. Das Ergebnis ist nun allerdings eine Regelung, von der Experten sagen, dass sie wegen ihrer zahlreichen vagen Formulierungen in erster Linie die Juristen über lange Zeit beschäftigen wird.
Steinbrück kündigte nun auf der CeBIT sogar an, dass die SPD das Leistungsschutzrecht im Bundesrat zu Fall bringen könnte. Dort agieren die SPD-geführten Länder in dieser Frage aktuell aber nicht gerade mit hektischer Betriebsamkeit. Das könnte daran liegen, dass letztlich auch die SPD hinter der Hand eigentlich nichts gegen das Leistungsschutzrecht tun will - wohl auch, um es sich im bevorstehenden Bundestagswahlkampf nicht mit den Verlagen zu verscherzen.
So liegt dem Blog 'Netzpolitik.org' ein Entwurf für das SPD-Wahlprogramm vor, der auf einen Tag nach der Abstimmung im Bundestag datiert ist. Darin taucht das Wort Leistungsschutzrecht zwar nicht auf, das Prinzip aber sehr wohl.
"Dazu müssen wir die Erprobung neuer Geschäftsmodelle auch rechtlich ermöglichen, z.B. durch eine vereinfachte Lizensierung. Presseverleger brauchen eine gesetzliche Regelung, die ihnen die Verfügungsgewalt über ihre Produkte im Netz sichert und ermöglicht, die unbefugte Verwendung ihrer Artikel durch Dritte (z.B. durch Aggregatoren oder Harvester) zu unterbinden", heißt es in dem Papier. Dies entsprich sehr genau den Formulierungen, mit denen die Lobby der Verlage das Leistungsschutzrecht in die Politik drückten.
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Christian Kahle
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