Anfang Dezember der vergangenen Jahres hatte Dotcom in erster Instanz Recht bekommen, der Oberstaatsanwalt des Landes hatte aber gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt. Vergebens, wie die Nachrichtenagentur 'Reuters' nun berichtet.
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Richterin Helen Winklemann entscheid damals, dass das GCSB in Dotcoms Klage inkludiert sein müsse. Die Anwälte der neuseeländischen Behörden hatten argumentiert, dass es nicht notwendig sei, neben der Polizei eine weitere Ermittlungsbehörde auf die Anklagebank zu setzen. Das New Zealand Appeals Court folgte dieser Argumentation aber nicht und entschied, dass es "wünschenswert" ist, unterschiedliche Körperschaften bzw. Organisationen vor Gericht separat auftreten zu lassen.
Für Dotcom und sein Anwaltsteam gibt es allerdings einen Wermutstropfen, die heutige Entscheidung ist kein Sieg auf ganzer Linie: Das Berufungsgericht entschied nämlich auch, dass das GCSB nicht alle Dokumente zu diesem Fall freilegen müsse. Das bedeutet, dass der Nachrichtendienst Dotcoms Verteidigern nur die "relevanten" Dokumente übergeben muss, das sind jene Beweise, die das GCSB im Zuge der Ermittlungen bereits den Polizeibehörden zukommen hat lassen.
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2013-03-07T11:01:00+01:00Witold Pryjda
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