Justizministerium schenkt seinen Texten die Freiheit
Der Schritt offenbart ein Umdenken in der Bürokratie des Staates. Die bisherige Praxis war zumeist darauf ausgerichtet, dass die Behörden Informationen nur gut kontrolliert herausgeben - was seit Jahren von OpenData-Aktivisten, die sich an Beispielen wie der USA orientieren, kritisiert wird.
"Die Informationen des Bundesjustizministeriums werden mit Steuergeldern erstellt und sollten daher für jeden zugänglich und verfügbar sein", beschrieb Leutheusser-Schnarrenberger das neue Denken in ihrem Hause. "Deshalb führen wir nun ein Lizenzmodell ein, dass die Verwendung und Weiterverbreitung unserer Texte urheberrechtlich erlaubt. Das Urheberrechtsgesetz selbst sieht bereits Gemeinfreiheit für manche amtliche Textarten vor."
Die meisten textlichen Inhalte, die das Bundesjustizministerium im Netz bereitstellt, werden so zukünftig unter der Lizenz CC-BY-ND 3.0 bereitgestellt. Diese Form der Lizenz besagt, dass sie frei weiterverbreitet werden dürfen - auch mit kommerzieller Absicht. Sie dürfen aber nicht verändert werden und das Ministerium muss als Urheber angegeben sein. So steht es Bürgern beispielsweise frei, eine Stellungnahme zu Übernehmen um etwa an anderen Stellen politischen Forderungen mehr Substanz zu geben, oder auch mehrere Veröffentlichungen in einem eBook zusammenzustellen und dieses gegen Gebühr zu vertreiben.
Ausgenommen von der Regelung sind einige spezielle Bereiche auf der Webseite, was aber nicht bedeutet, dass es hier beschränkter zugehen muss. Gesetzestexte sind beispielsweise ohnehin komplett gemeinfrei und dürfen nach Belieben übernommen werden.
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Christian Kahle
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