Jugendschutz & Online-Handel:
Problem oder Panik?

Im Online-Handel existiert hinsichtlich des Jugendschutzes eine rechtliche Grauzone. Auf entsprechende Nachweise reagiert die Politik mit hektischem Aktionimus und gegenseitigen Schuldzuweisungen.
Mitarbeiter der Zeitung 'Die Welt' hatten Testkäufe bei verschiedenen Online-Händlern durchgeführt. Sie nutzten dabei einen E-Mail-Account und eine Anschrift eines fiktiven 12-jährigen Mädchens. Dabei habe sich gezeigt, dass diverse alkoholische Getränke und Zigaretten problemlos bestellt werden können und ohne weitere Nachfragen ins Haus kommen.

Im Einzelhandel sind die Anbieter gesetzlich verpflichtet, sich im Zweifelsfall einen Altersnachweis erbringen zu lassen. Der Handelsverband Deutschland (HDE) erklärte allerdings, dass dies so nicht für den Online- und Versand-Handel gelte. Immerhin stammen die grundlegenden Regelungen noch aus den 1950er Jahren und wurden mit der Zeit nur in Details korrigiert. Bis es eine konkrete Verpflichtung zur Einholung von Altersnachweisen für Internet-Anbieter gibt - wie sie beispielsweise im Bereich der Pornographie der Fall ist - ist es Sache der Händler, in Selbstverantwortung entsprechend zu agieren.

In Reaktion auf die Testkäufe begannen Bund und Länder sich nun die Verantwortung gegenseitig zuzuschieben - nicht ohne sich über die bestehenden Lücken zu empören. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) sieht vor allem die fehlenden Kontrollen durch die Länder als Problem an, ohne die auch eine gesetzliche Regelung keine Wirkung hätte. Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Manuela Schwesig sieht hingegen den Bund gefordert, da in den Ländern viel zu wenig Personal zur Verfügung steht.

Letztlich dürften sich aber vor allem Fragen nach einer entsprechenden Ausgestaltung des Jugendschutzes stellen. Ein Altersverifikationsverfahren, wie es Mechthild Dyckmans (FDP), die Drogenbeauftragte der Bundesregierung fordert, würde den E-Commerce wohl stark bremsen. Entsprechend hoch ist der Widerstand seitens der Unternehmen dagegen. Der Deutsche Kinderschutzbund fordert hingegen ein grundsätzliches Verbot des Versandhandels von Alkohol und Tabakwaren - was in Zeiten eines sich stark ins Netz verlagernden Einkaufsverhaltens wohl auch schwer zu vermitteln wäre. Keine konkreten Untersuchungen hingegen gibt es aktuell hinsichtlich der Fragestellung, wie viele Minderjährigen sich denn wirklich Alkohol und Zigaretten im Internet bestellen - also, ob es denn überhaupt ein reales Problem gibt.
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