Leistungsschutzrecht ist Gefahr für Social Media
Gutachtens des renommierten Rechtswissenschaftlers Thomas Hoeren von der Universität Münster, das er heute anlässlich einer Expertenanhörung im Bundestag vorlegte. Demnach würde das Gesetz dazu führen, dass es jahrelang zu gerichtlichen Auseinandersetzungen über seine Auslegung kommt.
Flankiert würde das wohl auch von einer breiten Welle an Abmahnungen. Vor allem der Social Media-Bereich, aber auch andere Bereiche des Netzes, würden voraussichtlich über Jahre hinweg in ihrer Entwicklung gelähmt werden, hieß es. Die Notwendigkeit, Gerichte zur Klärung vieler Detailfragen einzuschalten, hatte die Bundesregierung zuvor bereits in der Antwort auf eine kleine Anfrage im Bundestag eingeräumt.
Das deutsche Büro des Social Networks Twitter hatte Hoeren daraufhin mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Der Wissenschaftler nannte den vorliegenden Gesetzesentwurf darin "konturenlos". Sowohl technisch als auch wirtschaftlich sei es nicht gerechtfertigt, eine solche Regelung einzuführen, so sein Fazit. Ferner wurde kritisiert, dass das Zustandekommen des Gesetzentwurfes nicht mit den Transparenzrichtlinien der EU entspreche.
Die Idee für das Leistungsschutzrecht für Presseverlage wurde von Christoph Keese, dem Chef-Lobbyisten des Axel Springer-Verlages, in die Welt gesetzt. Dieses soll über das bestehende Urheberrecht hinaus deutlich striktere Schutzvorschriften für Presseartikel etablieren. In erster Linie geht es darum, dass die Verlage sich daran stören, dass der Suchmaschinenkonzern Google Geld damit verdient, unter Verwendung kurzer Textsnippets in seinen Ergebnislisten auf die Webseiten der jeweiligen Angebote zu verweisen. Dafür soll zukünftig eine Lizenzgebühr fällig werden.
Das ist das Ergebnis eine neuen Flankiert würde das wohl auch von einer breiten Welle an Abmahnungen. Vor allem der Social Media-Bereich, aber auch andere Bereiche des Netzes, würden voraussichtlich über Jahre hinweg in ihrer Entwicklung gelähmt werden, hieß es. Die Notwendigkeit, Gerichte zur Klärung vieler Detailfragen einzuschalten, hatte die Bundesregierung zuvor bereits in der Antwort auf eine kleine Anfrage im Bundestag eingeräumt.
Das deutsche Büro des Social Networks Twitter hatte Hoeren daraufhin mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Der Wissenschaftler nannte den vorliegenden Gesetzesentwurf darin "konturenlos". Sowohl technisch als auch wirtschaftlich sei es nicht gerechtfertigt, eine solche Regelung einzuführen, so sein Fazit. Ferner wurde kritisiert, dass das Zustandekommen des Gesetzentwurfes nicht mit den Transparenzrichtlinien der EU entspreche.
Die Idee für das Leistungsschutzrecht für Presseverlage wurde von Christoph Keese, dem Chef-Lobbyisten des Axel Springer-Verlages, in die Welt gesetzt. Dieses soll über das bestehende Urheberrecht hinaus deutlich striktere Schutzvorschriften für Presseartikel etablieren. In erster Linie geht es darum, dass die Verlage sich daran stören, dass der Suchmaschinenkonzern Google Geld damit verdient, unter Verwendung kurzer Textsnippets in seinen Ergebnislisten auf die Webseiten der jeweiligen Angebote zu verweisen. Dafür soll zukünftig eine Lizenzgebühr fällig werden.
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