Datenschutz: Piraten klagen bei EU gg. Regierung
eingereicht, weil ihrer Ansicht nach die EU-Vorschriften nicht eingehalten werden. Diese besagen demnach bereits seit 15 Jahren, dass die Mitgliedsstaaten einen unabhängigen Datenschutzbeauftragten beschäftigen müssen. Das sei in Deutschland aber keineswegs gegeben.
Nocun kritisierte, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte noch immer dem Innenministerium unterstellt sei. "Dies behindert die Arbeit der Aufsichtsbehörde, die sowohl die Einhaltung des Datenschutzrechts als auch des Informationsfreiheitsgesetzes der Behörden kontrollieren soll", erklärte die Beschwerdeführerin.
So könne beispielsweise der Innenminister Disziplinarmaßnahmen gegen den Datenschutzbeauftragten verhängen und somit dafür sorgen, dass dieser nicht gegen problematische Entwicklungen aktiv wird. Außerdem seien die Mitarbeiter in der Behörde formal Teil des Innenministeriums. Nicht selten würden sie ihre Berufslaufbahn später in anderen Abteilungen fortsetzen. Nocun geht davon aus, dass dies im Zweifel die Bereitschaft, Konflikte auszutragen beeinträchtigt und vorauseilenden Gehorsam begünstigt. Eine solche Struktur behindert die oberste Datenschutzbehörde letztlich strukturell an der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Obwohl die Vereinbarungen auf der EU-Ebene schon lange etwas anderes besagen, hält dieser Zustand inzwischen seit über zehn Jahren an. Keine der in dieser Zeit an der Regierung beteiligten Parteien hätte etwas dafür getan, dies zu ändern, führte Nocun aus. Die EU-Kommission muss sich aufgrund der Beschwerde nun erneut mit der Sache befassen. Sollte Deutschland keine Änderung herbeiführen, kann die Eingabe von ihr an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet werden, womit ein Vertragsverletzungsverfahren beginnen würde.
Diese hat eine Beschwerde bei der EU-Kommission Nocun kritisierte, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte noch immer dem Innenministerium unterstellt sei. "Dies behindert die Arbeit der Aufsichtsbehörde, die sowohl die Einhaltung des Datenschutzrechts als auch des Informationsfreiheitsgesetzes der Behörden kontrollieren soll", erklärte die Beschwerdeführerin.
So könne beispielsweise der Innenminister Disziplinarmaßnahmen gegen den Datenschutzbeauftragten verhängen und somit dafür sorgen, dass dieser nicht gegen problematische Entwicklungen aktiv wird. Außerdem seien die Mitarbeiter in der Behörde formal Teil des Innenministeriums. Nicht selten würden sie ihre Berufslaufbahn später in anderen Abteilungen fortsetzen. Nocun geht davon aus, dass dies im Zweifel die Bereitschaft, Konflikte auszutragen beeinträchtigt und vorauseilenden Gehorsam begünstigt. Eine solche Struktur behindert die oberste Datenschutzbehörde letztlich strukturell an der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Obwohl die Vereinbarungen auf der EU-Ebene schon lange etwas anderes besagen, hält dieser Zustand inzwischen seit über zehn Jahren an. Keine der in dieser Zeit an der Regierung beteiligten Parteien hätte etwas dafür getan, dies zu ändern, führte Nocun aus. Die EU-Kommission muss sich aufgrund der Beschwerde nun erneut mit der Sache befassen. Sollte Deutschland keine Änderung herbeiführen, kann die Eingabe von ihr an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet werden, womit ein Vertragsverletzungsverfahren beginnen würde.
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