Spiele-Seiten locken Kinder zur Daten-Herausgabe

Verbraucherschützer haben eine Reihe von Spiele-Angeboten im Internet überprüft, die sich gezielt an Kinder richten und eine Reihe von Problemen festgestellt. Mehrere Betreiber wurden daraufhin verklagt.
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Techniker Krankenkasse
Immerhin auf jeder zweiten geprüften Kinderspielseite gebe es Probleme mit der Werbung, teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) mit. So ist diese oft nicht ausreichend von den Inhalten getrennt. Aber auch beim Datenschutz kollidieren die Angebote oft mit gesetzlichen Regelungen. Im Rahmen von Gewinnspielen werden beispielsweise zu viele Daten von Kindern abgefragt, so das Ergebnis der Untersuchung von 52 entsprechenden Webseiten.

"Es ist schon erschreckend, wie hemmungslos manche Anbieter die Unerfahrenheit von Kindern für Geschäfte ausnutzen", erklärte VZBV-Vorstand Gerd Billen. Von 29 eingeleiteten Unterlassungsverfahren konnten inzwischen 17 durch außergerichtliche Unterlassungserklärungen abgeschlossen werden. Die Betreiber haben ihre Seiten entsprechend geändert. In acht Fällen hat der VZBV Klage erhoben. Inzwischen liegen sieben Urteile vor, von denen ein Urteil rechtskräftig ist.

Exemplarisch leitete der Verband zwei Gerichtsverfahren ein, um klären zu lassen, ob Kinder für die Teilnahme an einem Gewinnspiel zur Angabe von Alter und Adresse verpflichtet werden können. "Kinder müssen vor unzulässigen Datenabfragen geschützt werden", erläuterte Carola Elbrecht vom Projekt "Verbraucherrechte in der digitalen Welt" die Motivation. Notfalls müssten gesetzliche Regelungen Rechtsklarheit schaffen. "Die Verabschiedung der EU-Datenschutzgrundverordnung wäre ein Schritt in die richtige Richtung", erklärte sie. Danach dürfen personenbezogene Daten von Kindern unter 13 Jahren nur mit Einwilligung der Eltern erhoben werden.

Bei der Werbung gegenüber Kindern bewertete der VZBV zum Beispiel Formen als besonders kritisch, die Kinder spielerisch über interaktive Animationen oder ein Quiz zu Vertragsangeboten führen oder die unerwartet als Videosequenzen vor Spielbeginn eingeblendet werden. Dabei ist die Werbung für Kinder oft nicht als solche erkennbar.

"Unternehmer sollten bei Ihren Webseiten immer das besondere Schutzbedürfnis der Kinder im Blick haben und ihre Fürsorge- und Kontrollpflichten erfüllen", so Billen. Vor allem jüngere Kinder müssten den Umgang mit ihren eigenen Daten und den Schutz ihrer Privatsphäre erst erlernen. Hier seien aber auch Eltern und Pädagogen gefordert, die Medienkompetenz von Kindern und deren Urteilsvermögen in Bezug auf Werbung zu stärken.
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