550.000 Euro haben die Plattenfirmen bzw. die Musikbranchenvereinigung IFPA (International Federation of the Phonographic Industry) als Schadenersatz im Zuge der Verfahren gegen The Pirate Bay zugesprochen bekommen, damit sollten Künstler und Rechteinhaber für etwaige Verluste kompensiert werden. Allerdings bekommen diese offenbar keinen Cent davon.
Wie das Filesharing-Blog 'TorrentFreak' berichtet, sind Anfang des Jahres die Urteile gegen die Betreiber von The Pirate Bay (TPB) bestätigt worden. Im Zuge dessen sind nicht nur Haftstrafen ausgesprochen worden, der Musikindustrie sind dabei 550.000 Euro als Schadenersatz zugesprochen worden. Damit sollten die Urheber, also in erster Linie die Künstler selbst, für etwaige durch TPB entstandene Verluste entschädigt werden.
Die schwedischen Gerichte errechneten diesen Betrag mit Hilfe der Annahme, was die betroffenen Künstler bekommen hätten, wenn The Pirate Bay regulär Lizenzen für die "angebotenen" Inhalte gekauft hätte.
Die Plattenfirmen zeigten sich mit diesem Urteil seinerzeit zufrieden, haben allerdings nun Schwierigkeiten, an das Geld zu kommen, da die verurteilten TPB-Macher laut einem internen IFPI-Dokument "kein nachweisbares Vermögen" in Schweden hätten, weshalb man sich auch keine großen Hoffnungen mache, je an das Geld heranzukommen.
Allerdings dürfte sich das Mitleid bei vielen ohnehin in Grenzen halten: In einer Passagen im selben Dokument stellt die Musikbranchenvereinigung nämlich auch fest, dass "alle wiedererlangten Gelder an IFPI Schweden und IFPI London zur Nutzung bei künftigen Anit-Piraterie-Maßnahmen eingesetzt werden" sollen.
Das Geld, das für die Künstler bestimmt ist, wird also nicht bei diesen ankommen, schreibt TorrentFreak. Stattdessen leiten die Plattenfirmen es an die Branchenvereinigung weiter. Das Blog zitiert in diesem Zusammenhang Peter Sunde, einen der verurteilten TPB-Verantwortlichen, dass dies zeige, wer die wahren "Diebe" seien. Sunde meint, dass soweit er weiß, ein Künstler noch in keinem einzigen (Gerichts-)Fall Geld von einer eigentlich ihm zustehenden Entschädigung bekommen habe.

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