Verlage erringen Teilerfolg gegen Tagesschau-App

Die Branche der Zeitungsverleger hat in ihrem Vorgehen gegen die Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender auf mobilen Endgeräten einen Teilerfolg errungen. Bei der Klage von acht Verlagen gegen die ARD und den NDR geht es vor allem um die Texte in entsprechenden Angeboten.
Ard, Tagesschau, Tagesschau-App
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Bei der heute am Kölner Landgericht verhandelten Klage über die Tagesschau-App habe der Vorsitzende Richter Daniel Kehl deutlich gemacht, dass presseähnliche Angebote durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wenn sie nicht ausdrücklich sendungsbezogen sind, klar untersagt seien. Umfangreiche Textangebote online und mobil könnten auch nicht dadurch "legalisiert" werden, dass daneben Audio- und Videoangebote platziert würden, so der Richter.

Ferner habe das Gericht darauf hingewiesen, dass nicht die Vorlieben der Nutzer für die Gestaltung der Telemedienangebote von ARD und ZDF vorrangig seien, sondern die wettbewerbsrechtlichen Bedingungen. Das endgültige Urteil wird für den 27. September erwartet - es sei denn, die Parteien verständigen sich bis dahin außergerichtlich.

"Wir schließen das nicht aus", sagte Helmut Heinen, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV). Eine Verständigung müsse jedoch sachlich gerechtfertigt sein. "Wir werden nicht hinter die im Februar gemeinsam mit den Intendanten von ARD und ZDF ausgehandelte Vereinbarung zurückgehen", sagte er.

Nach Auffassung der öffentlich-rechtlichen Sender sind die schriftlichen Inhalte aber nicht der Schwerpunkt der App. Bei den meisten Texten handle es sich immerhin nicht um geschriebene Nachrichten, die in keinem Zusammenhang mit Audio- oder Video-Beiträgen stehen und damit den Angeboten der Zeitungen Konkurrenz machen. Oft seien es Manuskripte der Hörfunk-Moderatoren, die dann auch vorgelesen als Audio-Datei vorliegen.

Grundsätzlich ist man nach Ansicht der ARD auch verpflichtet, Angebote wie die Tagesschau-App bereitzustellen, da die Grundversorgung auch bei Bevölkerungsgruppen gewährleistet werden muss, die statt Fernseher und Radio heute hauptsächlich das Smartphone für den Medienkonsum nutzen.
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