Kim Dotcom: Auslieferungsverfahren erst 2013

Das Auslieferungsverfahren gegen Megaupload-Gründer Kim Schmitz alias Kim Dotcom und seine Mitangeklagten wird nicht mehr in diesem Jahr über die Bühne gehen. Erst im März 2013 soll vor einem neuseeländischen Gericht entschieden werden, ob Dotcom in die USA überstellt wird.
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Megaupload
Das berichtet das Technik-Magazin 'Wired' auf seiner Webseite. Die Anhörung des Auslieferungsverfahrens war ursprünglich auf den 6. August angesetzt, wurde aber nun vom zuständigen Gericht wegen diverser Schwierigkeiten auf März nächsten Jahres verschoben. Das betrifft auch Mathias Ortmann, Finn Batato und Bram van der Kolk, die mitangeklagt sind.

Grund für die Verschiebung sind die zahlreichen offenen Fragen bzw. Probleme im Zusammenhang mit der Polizeiaktion gegen bzw. Festnahme von Dotcom und seinen Mitstreitern. Dazu zählt vor allem der Entscheid des neuseeländischen Höchstgerichts, dass der beim Vorgehen der Polizei am Anwesen des Hauptangeklagten verwendete Durchsuchungsbefehl nicht rechtens war. Aus für MegauploadKim Dotcom reagierte per Twitter Außerdem wurde festgestellt, dass die Daten, die nach der Durchsuchung der US-Bundespolizei FBI übermittelt worden sind, gesetzeswidrig erlangt worden seien. Die Richter argumentierten in diesen beiden Punkten, dass die Durchsuchungsbefehle zu allgemein formuliert gewesen seien. Kim Dotcom reagierte per Twitter auf diese Nachricht und warf dabei den US-Behörden eine "schmutzige Verzögerungstaktik" vor: "Sie haben mein Geschäft zerstört. Haben mir mein Vermögen weggenommen. Zeit erledigt den Rest."

Dotcoms US-Anwalt Ira Rothken rechnet allerdings damit, dass die Anhörung zum Auslieferungsverfahren auf jeden Fall passieren wird, meint aber, dass sich sein Mandant auf den Tag vor Gericht freue, da er so "seine Seite der Story" präsentieren könne.

Der nächste Schauplatz im Fall Megaupload ist übrigens das Federal Court of Virginia in den USA: Rothken hat dort Anträge eingebracht, die die Beschlagnahmung von Servern und Domains aufheben sollen. Außerdem rechnet Rothken damit, dass der zuständige Richter im Zuge dieser Verhandlung eine Anhörung zur Rückgabe der beschlagnahmten Nutzerdaten anordnet.
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