TÜV: Lesen von E-Mails am Steuer kostet 40 Euro

Wirtschaft & Firmen Der TÜV Rheinland macht in einem veröffentlichten Beitrag auf der offiziellen Webseite darauf aufmerksam, dass es teuer werden kann, wenn man während der Fahrt mit dem Handy seine E-Mails liest.

Wird man dabei von der Polizei erwischt, so droht ein Bußgeld in der Höhe von 40 Euro. Oben drauf kommt noch ein Punkt in Flensburg. Grundsätzlich gilt in diesem Zusammenhang, dass das jeweilige Smartphone nicht angefasst werden sollte, solange der Motor läuft oder das Auto rollt.


Der TÜV Rheinland-Kraftfahrtexperte Hans-Ulrich Sander stellte klar, dass man unter Umständen schon mit einem Bußgeld rechnen muss, wenn man das Gerät nur in den Händen hält während der Fahrt und dabei keinen Blick auf das Display wirft.

Laut dem TÜV Rheinland will der Gesetzgeber auf diese Weise sicherstellen, dass der Fahrer beide Hände zum Fahren frei hat. Allerdings macht man sich auf der anderen Seite rein rechtlich nicht strafbar, wenn man während der Fahrt mit einem Notebook oder einem Diktiergerät hantiert.

Sollte es jedoch zu einem Unfall kommen, so könnten auf die Fahrer möglicherweise Regressforderungen von den Versicherungen zukommen. Unter Umständen droht sogar eine Mitschuld, wenn beispielsweise grob fahrlässig gehandelt wurde.
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na wenn es jetzt noch abstufungen gibt zwischen telefonieren, email lesen und/oder schreiben, SMS lesen und/oder schreiben, Facebook lesen und/oder schreiben ... dann kann es ja lustig werden.
 
@xerex.exe: Man darf halt bloß nicht den Kardinalfehler begehen ein Handy zu benutzen. Also ich greif ja sowieso lieber zum Klappcomputer. Da passt auch mehr drauf, sehr viel mehr MP3s im Auto zum Beispiel. :-)
 
@Feuerpferd: Ja, mache ich auch so. Solange das surfen am Steuer nicht verboten ist, werde ich auch weiterhin mein 17" Notebook vor dem Lenkrad aufklappen und im Internet surfen. Wer während des Fahrens auf die Straße guckt, ist doch eh ne Pussy. Aber emails lesen und schreiben mach ich natürlich nicht während des Fahrens, denn das ist ja verboten.
 
@xerex.exe: Gibt ja keine Abstufungen. Generell kostet die Benutzung des Mobiltelefons (unabhänbgig von der Art der Benutzung) 40 €, wenn man das Gerät dabei in der Hand hält. Dazu kommen dann noch die Verwaltungskosten (i.d.R. ~ 25 €) und der Punkt in Flensburg.
 
D.h. wenn ich statt eines Handys einfach mein Notebook aufgeklappt auf's Armaturenbrett stelle und unterwegs meine Mails lese, passt das? ^^ Man sollte vielleicht generell das Hantieren mit interaktiven Gegenständen jeglicher Art während der Fahrt verbieten. Oder einfach, wie es im Artikel formuliert ist, vorschreiben, dass beide Hände stets frei sein müssen. Mit dieser einen Regelung würde man zig Fälle erschlagen, die man momentan extra getrennt voneinander regelt.


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