Fall Megaupload: Gericht verlangt vom FBI Beweise
Filesharing-Blog 'TorrentFreak'.
Bisher haben sich die US-Behörden geweigert, dies zu tun. Nach Ansicht des neuseeländischen Richters David Harvey müsse die US-Anklage die ihr vorliegenden Beweise offenlegen, da Dotcom und seine Mitangeklagten andernfalls keine "faire" Verhandlung erwarten können. Die US-Justiz wirft den Megaupload-Verantwortlichen die Bildung der so genannten "Mega Consipracy" vor, die Anklage weist dabei Punkte wie organisierte Kriminalität, Geldwäsche und Urheberrechtsverstöße auf.
Die US-Regierung bzw. die anklagenden Behörden sind der Meinung, dass Schmitz kein Anrecht auf diese Offenlegung habe, Richter Harvey ist allerdings anderer Meinung und hat angeordnet, dass sowohl die neuseeländische Polizei als auch das FBI sowie alle anderen zuständigen US-Stellen alle Dokumente freigeben müssen.
Richter Harvey sorgt sich dabei auch um die Integrität des Gerichts: Ginge es nach dem Willen der USA, dann wäre der Auslieferungsprozess lediglich "administrativ" und nicht "gerichtlich". Das aber würde gegen die Rechte des Angeklagten verstoßen, so Judge Harvey.
Überhaupt dürfte der neuseeländische Richter so seine Zweifel an der Causa haben: Die Anschuldigungen der US-Behörden bezeichnete er vorsichtig-kritisch als "komplex", weil beispielsweise zivile (bzw. zivilrechtliche) Copyright-"Konzepte" in einen strafrechtlichen Kontext gestellt würden, meint Judge Harvey. Den Vertretern der US-Anklage gab der Richter nun 21 Tage Zeit für die Herausgabe der geforderten Dokumente.
Für die Verteidigung von Kim Dotcom ist das sicherlich ein wichtiger Sieg, auch die Anmerkungen von Richter David Harvey dürften den Megaupload-Machern Anlass zur Hoffnung geben. Der Hauptangeklagte kann sich übrigens auch auf sein eigenes Bett freuen: Laut einem Bericht der 'Financial Times Deutschland' darf Schmitz in seine (gemietete) Villa zurückkehren.
Damit sich der Hauptangeklagte Kim Schmitz ordentlich auf die Auslieferungsverhandlungen mit den USA vorbereiten kann, hat ein neuseeländisches Gericht nun entscheiden, dass die US-Bundespolizei FBI (sowie alle andere beteiligten US-Behörden) die gegen den Megaupload-Chef vorliegenden Beweise vorlegen muss. Das berichtet das Bisher haben sich die US-Behörden geweigert, dies zu tun. Nach Ansicht des neuseeländischen Richters David Harvey müsse die US-Anklage die ihr vorliegenden Beweise offenlegen, da Dotcom und seine Mitangeklagten andernfalls keine "faire" Verhandlung erwarten können. Die US-Justiz wirft den Megaupload-Verantwortlichen die Bildung der so genannten "Mega Consipracy" vor, die Anklage weist dabei Punkte wie organisierte Kriminalität, Geldwäsche und Urheberrechtsverstöße auf.
Die US-Regierung bzw. die anklagenden Behörden sind der Meinung, dass Schmitz kein Anrecht auf diese Offenlegung habe, Richter Harvey ist allerdings anderer Meinung und hat angeordnet, dass sowohl die neuseeländische Polizei als auch das FBI sowie alle anderen zuständigen US-Stellen alle Dokumente freigeben müssen.
Richter Harvey sorgt sich dabei auch um die Integrität des Gerichts: Ginge es nach dem Willen der USA, dann wäre der Auslieferungsprozess lediglich "administrativ" und nicht "gerichtlich". Das aber würde gegen die Rechte des Angeklagten verstoßen, so Judge Harvey.
Überhaupt dürfte der neuseeländische Richter so seine Zweifel an der Causa haben: Die Anschuldigungen der US-Behörden bezeichnete er vorsichtig-kritisch als "komplex", weil beispielsweise zivile (bzw. zivilrechtliche) Copyright-"Konzepte" in einen strafrechtlichen Kontext gestellt würden, meint Judge Harvey. Den Vertretern der US-Anklage gab der Richter nun 21 Tage Zeit für die Herausgabe der geforderten Dokumente.
Für die Verteidigung von Kim Dotcom ist das sicherlich ein wichtiger Sieg, auch die Anmerkungen von Richter David Harvey dürften den Megaupload-Machern Anlass zur Hoffnung geben. Der Hauptangeklagte kann sich übrigens auch auf sein eigenes Bett freuen: Laut einem Bericht der 'Financial Times Deutschland' darf Schmitz in seine (gemietete) Villa zurückkehren.
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