Battlefield 3: Verfahren gegen EA endet mit Erfolg

Im Rahmen eines Unterlassungsverfahrens konnten Verbraucherschützer dem Spielehersteller Electronic Arts verschiedene Zugeständnisse abringen. Ausgelöst hatte den Rechtsstreit das Spiel "Battlefield 3", dass bei vielen Nutzern für Verärgerung sorgte.
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Ohne Vorankündigung verlangte Electronic Arts, dass sich die Käufer eine Zusatzsoftware aus dem Internet herunter laden sollen, um das Spiel überhaupt nutzen zu können. Dies und verschiedene Klauseln in den Geschäftsbedingungen lösten eine Protestwelle innerhalb der Spieler-Community aus, teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) heute mit.

Lange Zeit blieb offen, was die fragliche Software auf dem Rechner der Spieler tut. In Verbindung mit einer missverständlichen Formulierung in den Geschäftsbedingungen, tat sich der Verdacht auf, die Software würde den gesamten Rechner der Nutzer auf weitere Lizenzen scannen.

Der Verband ging daraufhin gegen das Unternehmen vor. Das Verfahren wurde auch von dem Team von Theorigin.de unterstützt - einem Zusammenschluss von Spielern, die sich mit Missständen in der Spiele-Branche auseinandersetzen und für die Rechte von Computerspielern eintreten.

Kritisiert wurden unter anderem fehlende Informationen auf der Verpackung des Spiels. Electronic Arts wies unter anderem nicht oder nicht deutlich genug darauf hin, dass für die Nutzung des Spiels eine Internetverbindung erforderlich ist und für die Installation des Spiels eine Zusatzsoftware aus dem Internet herunter geladen werden muss. Darüber hinaus beanstandete der VZBV einzelne Klauseln in den Geschäftsbedingungen. Unter anderem räumte sich das Unternehmen das Recht ein, Nutzerprofile aus den Daten der Spieler zu erstellen und die Daten auch für Werbezwecke zu verwenden.

Nach Abgabe einer Unterlassungserklärung wird Electronic Arts nun in Zukunft sicherstellen, dass die Verbraucher bereits vor dem Kauf einer Software alle relevanten Informationen erhalten. Außerdem verpflichtet sich das Unternehmen, den Verbrauchern die Möglichkeit zu verschaffen, in zumutbarer Weise bei Vertragsschluss Kenntnis von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erlangen, hieß es.

"Dieses Verfahren sollten andere Softwarehersteller als Signal verstehen und in Zukunft die Belange und Einwände der Verbraucher ernst nehmen", erklärte der VZBV in einer Stellungnahme. Nach Beobachtung des Verbandes liege in dem Bereich der Computer- und Videospiele einiges im Argen: Zwangsregistrierungen für die Installation und Nutzung einer Software, Zwang einer dauerhaften Internetverbindung auch im Einzelspielermodus, das Herunterladen einer Zusatzsoftware für die Nutzung eines Spiels, versteckte Bezahlmodelle, Abfrage von Nutzerdaten bei kostenpflichtigen Online-Spielen trotz Prepaid-Karte sowie Zugriffsmöglichkeiten auf die Rechner der Spieler im Falle einer Onlineverbindung. Hier müsse noch viel für den Verbraucher- und Datenschutz getan werden.
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