Mobilfunker tricksen bei Werbung für Handy-Preise

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geht gegen die zunehmend eingesetzten Tricks von Mobilfunkbetreibern bei der Vermarktung von Mobiltelefonen im Zusammenhang mit Tarifen vor. Gegen mehrere Anbieter hatte man bereits Erfolg.
Acht bekannte Firmen hätten nach Abmahnungen Unterlassungserklärungen abgegeben oder wurden via gerichtlich zu einer Änderung ihres Geschäftsgebarens gezwungen, teilte die Verbraucherzentrale mit. In der Sache geht es darum, dass die Unternehmen es zunehmend ausnutzen, dass sich die Nutzer über Jahre daran gewöhnt haben, zum Vertrag ein subventioniertes Handy zu erhalten.

Immer mehr Anbieter rücken allerdings ein Stück weit oder komplett von Subventionen ab und lassen sich die Geräte über Raten während der Laufzeit bezahlen. Allerdings ist das für die Kundschaft oftmals schwer erkennbar, wie die Verbraucherschützer vermehrt feststellen.

Der Trick dabei: Die Firmen splitten in der Werbung den teuren Handy-Preis in eine herausgestellte, niedrige Anzahlung sowie - teils versteckt - in monatlich zu zahlende Raten. So werden hochwertige Smartphones beispielsweise plakativ mit "ab 1 Euro" oder "79,90 Euro einmalig" beworben, obwohl über die Laufzeit von zwei Jahren zusätzlich zu den Vertragskosten der Kaufpreis weiter abgestottert werden soll. Andere wiederum nennen in der Werbung nur die Höhe der Monatsrate.

So sind Kunden gezwungen, sich die einzelnen Preisbestandteile selbst aus dem Kleingedruckten zu suchen und zu addieren - in der Hoffnung, dass nichts übersehen wird. Dies erschwert nicht nur die Suche nach dem günstigsten Angebot. Diese Art der Werbung stellt nach Auffassung der Verbraucherzentrale auch einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung dar. Diese verlangt nämlich, dass - soweit möglich - der Endpreis deutlich genannt wird.

Bereits acht Mobilfunkanbieter hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wegen solcher Verstöße abgemahnt. Die Anbieter Fonic, Freenetmobile, McSIM, O2 und Simply gelobten daraufhin Besserung und gaben Unterlassungserklärungen ab. Dreimal mussten die Verbraucherschützer wegen der Handy-Masche die Gerichte anrufen, um ordentlich ausgezeichnete Preise durchzusetzen. Betroffen davon waren Congstar, Primacall und Vodafone, gegen die jeweils einstweilige Verfügungen erwirkt werden konnten.
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