Facebook: Nutzungsbedingungen erneut abgelehnt

Vor knapp einer Woche hatte die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz die Nutzer von Facebook dazu aufgerufen, einer anstehenden Änderung der Nutzungsbedingungen zu widersprechen. Das taten auch etwa 13.000 Nutzer und zwangen Facebook damit, diese (erneut) zu überarbeiten.
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Facebook
Die vergangene Woche von Facebook vorgestellten Nutzungsbedingungen sind erneut von einer breiten Masse an deutschen Usern abgelehnt worden. Das Votum zur 'Aktualisierung der Erklärung der Rechte und Pflichten' fiel eindeutig aus: Gerade einmal 201 Nutzer klickten bis heute auf den "Gefällt mir"-Button und zeigten so ihre Zustimmung.

Allerdings wurden gleichzeitig mehr als 13.400 Kommentare unter den von "Facebook Site Governance" veröffentlichten Beitrag abgegeben: Dabei war bei den (mit Abstand) meisten Kommentaren ein kopierter Text zu finden, der mit "Ich lehne die Änderungen ab und fordere von Facebook die Einhaltung der Datenschutz-, Verbraucherschutz und Urheberrechtsvorschriften in Deutschland und Europa" beginnt.

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Die Debatte geht nun in eine weitere Runde: Diese wird notwendig, weil mehr als 7000 Nutzer einen "inhaltlichen Kommentar zu einer bestimmten geplanten Änderung hinterlassen" haben, wie Facebook Site Governance in der Erklärung schreibt. In der nächsten Runde sollen den Usern auch Alternativen angeboten werden.

Wie 'Golem' berichtet, sind diese von Facebook in Aussicht gestellten Alternativen aber alles andere als unumstritten: So sagte Marit Hanse, die stellvertretende Landesdatenschützerin von Schleswig-Holstein, dass die Abstimmung zwar an sich sinnvoll sei, allerdings hat sie Zweifel, ob die Vorschläge von Facebook dem deutschen Recht entsprechen werden. Die Nutzer selbst können außerdem keine eigenen Vorschläge einreichen.

Grundsätzlich kritisieren auch andere Datenschützer das wenig transparente und Nutzer-unfreundliche, weil zu komplizierte Vorgehen des sozialen Netzwerkes bei dieser quasi-demokratischen Abstimmung über die Rechte der Nutzer. Besonders viel Kritik gab es für die Tatsache, dass Facebook die biometrische Gesichtserkennung bei Profilbildern in der Datenschutzerklärung mit keinem Wort erwähnt.

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