Klarstellung: USK bewertet zukünftig Online-Games

Die Spielebranche hat einen Vorstoß des Bundesfamilienministeriums begrüßt, nachdem zukünftig auch Online-Spiele hinsichtlich ihrer Alterseinstufung in die Obhut der USK gegeben werden sollen. Das Jugendschutzgesetzes soll entsprechend geändert werden.
Das soll die bisher bestehende Unsicherheit für die Anbieter reduzieren. Aktuell ist oft recht unklar, ob - wie bei herkömmlichen Computer-Spielen - das Jugendschutzgesetz greift und damit die USK ins Spiel kommt, oder aber der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, der eigentlich alle Online-Inhalte abdecken soll, die Regelung der Wahl ist.

"Offline und Online brauchen wir ein soweit wie möglich vergleichbares Niveau des Jugendschutzes", erklärte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder ihren Vorschlag, Online- und Offline-Spiele in gleichem Maße unter die Kontrolle der USK als Gremium der Spieleindustrie zu stellen.

Nach der geplanten Novellierung des Jugendschutzgesetzes sollen alle Anbieter - unabhängig vom Verbreitungsweg - die Möglichkeit haben, ihre Produkte nach dem Jugendschutzgesetz kennzeichnen zu lassen. Online-Anbieter müssen entsprechend gekennzeichnete Filme oder Spiele dann für ein von der zentralen Aufsichtsstelle für den Jugendmedienschutz anerkanntes Jugendschutzprogramm programmieren, um die Verbreitung an Kinder und Jugendliche nur entsprechend der Altersfreigabe zu ermöglichen.

"Damit könnten die gesetzlichen Regelungen gerade bei Computerspielen in einem zentralen Bereich wieder Anschluss an die mediale Realität finden", sagte Felix Falk, Geschäftsführer der USK. Gleichzeitig hätten Unternehmen damit bei Bedarf freiwillig die Möglichkeit, sich mit einem rechtssicheren Kennzeichen auf die jugendschutzkonforme Vermarktung ihres Online-Spiels einzustellen.

Mit einer Neuregelung des Jugendschutzgesetzes vollzöge sich ein weiter Schritt einer notwendigen Anpassung des Jugendmedienschutzes in Deutschland, dem vor dem Hintergrund eines globalen Internet noch weitere werden folgen müssen, so Falk.
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