EU: 2 Jahre Mindeststrafe für Computerkriminalität

In der gesamten Europäischen Union soll das unbefugte Eindringen in Computer-Systeme zukünftig härter bestraft werden. Der Entwurf einer neuen EU-Richtlinie sieht eine Haftstrafe von mindestens zwei Jahren vor, was sich an der entsprechenden Gesetzgebung Großbritanniens orientiert.
Internet, Hacker, Laptop, Illegal
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Die Mindeststrafe soll sich in bestimmten Fällen sogar auf fünf Jahre erhöhen können. Dies wäre in besonders schweren Fällen die Folge, so beispielsweise, wenn eine großangelegte Attacke mit Botnetzen gefahren wird oder der angerichtete Schaden sehr hoch ist.

"Dabei geht es um ernsthafte kriminelle Handlungen, die teilweise sogar im Bereich der organisierten Kriminalität einzuordnen sind", erklärte Monika Hohlmeier, Berichterstatterin des EU-Parlamentes in der Sache. Denn man sei bereits in einer Situation, in der Privatpersonen, Firmen und der Öffentlichkeit durch Computerkriminalität jährlich Schäden in Milliardenhöhe entstünden.

Die neue Richtlinie soll möglichst schnell in Kraft treten. Der Zeitplan sieht derzeit vor, dass das EU-Parlament und der Europäische Rat bereits bis zum Sommer ihre Zustimmung erteilen. Anschließend wäre es die Sache der Mitgliedsstaaten, ihre nationale Gesetzgebung an die neue EU-Richtlinie anzupassen.

Der Entwurf sieht neben den beiden Mindeststrafen von zwei beziehungsweise fünf Jahren auch vor, dass bestimmte Methoden automatisch zu einer Verschärfung des Strafmaßes führen. So soll beispielsweise ein Täter, der per IP-Spoofing die Identität eines anderen Anwenders vortäuscht und diesen damit in das Visier der Ermittler bringt, mit mindestens drei Jahren Haft bestraft werden.

Weiterhin wirkt es sich strafverschärfend aus, wenn ein Täter der organisierten Kriminalität zuzurechnen ist oder sein Ziel eine kritische Infrastruktur wie beispielsweise das Stromnetz ist. Weiterhin ist relativ klar definiert, dass minderschwere Fälle, die im Grunde keinen Schaden verursachten, straffrei bleiben können.

Mit der EU-Richtlinie wird aber auch die Diskussion um den so genannten Hacker-Paragraphen wieder aufflammen. Denn auch der Entwurf sieht vor, den Vertrieb von Tools unter Strafe zu stellen, mit denen entsprechende Straftaten begangen werden können. Hier geht es allerdings in der Regel um Software, die für Administratoren und Entwickler zum täglichen Werkzeug gehören.
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