Noch in diesem Monat wird der Prozess gegen einen mutmaßlichen Drahtzieher der Video-Plattform Kino.to beginnen. Das zuständige Landgericht Leipzig hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft kürzlich genehmigt.
Bastian P. befindet sich gegenwärtig noch in Untersuchungshaft. Mit dem Start der Gerichtsverhandlung ist den bisherigen Bekanntmachungen zufolge am 20. März zu rechnen. Geplant sind zudem vier weitere Verhandlungstage.
Dem Mann werden Urheberrechtsverletzungen in über einer Million Fälle vorgeworfen. Sollte Bastian P. verurteilt werden, so sieht das Gesetz laut dem Gericht eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren vor.
Mitte des letzten Jahres wurde das Streaming-Portal Kino.to von der Kriminalpolizei nach Ermittlungen, die angeblich über mehrere Jahre andauerten, geschlossen. Verurteilt wurden seitdem mehrere Mitarbeiter von Kino.to. Während der aktivste Uploader zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, muss der Server-Beschaffer von Kino.to für mehr als drei Jahre ins Gefängnis.
Im Rahmen von weitergehenden Ermittlungen soll nun offenbar auch gegen bestimmte Nutzer der Plattform vorgegangen werden. Aus einem Bericht des Nachrichtenmagazins Focus geht hervor, dass tausende Nutzer möglicherweise mit einem Strafverfahren durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden rechnen müssen.
Der Medienrechtsanwalt Christian Solmecke hat sich zu diesem Thema schon kurz nach der Schließung von Kino.to geäußert. Er ging damals davon aus, dass die Besucher mit keinen rechtlichen Problemen rechnen müssen.


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