Kopfschütteln über Leistungsschutzrecht für Verlage

Der Koalitionsausschuss von Union und FDP hat am Wochenende konkrete Schritte zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage beschlossen. Dieses ist bereits Bestandteil des Koalitionsvertrages. Es könnte allerdings dazu führen, dass sich die großen Verlage damit selbst ins Abseits dirigieren.
Diese stören sich daran, dass an ihren im Internet erbrachten Leistungen auch andere Geld verdienen. Insbesondere Google steht hier in der Kritik, da die Suchmaschine nicht nur Leser auf die Webseiten der verschiedenen Zeitungen leitet, sondern dazu Textschnipsel der jeweiligen Artikel verwendet. Dafür wollen die Verlage eine finanzielle Gegenleistung und üben entsprechend seit Jahren Druck auf die Politik aus.

Damit scheinen sie nun Erfolg zu haben. Der Koalitionsausschuss will nun "gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren" zur Kasse bitten. Geplant ist, dass diese "künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen". Eine Verwertungsgesellschaft ähnlich der GEMA soll dafür sorgen, dass Gelder eingesammelt und an die Verlage sowie an die eigentlichen Urheber, die Journalisten, verteilt werden.

Die Regelung bezieht sich ausschließlich auf gewerbliche Angebote und soll Inhalte für die Dauer von einem Jahr unter Schutz stellen. Privatnutzer sollen nicht betroffen sein. Allerdings stellen sich zahlreiche Fragen, wie ein solches Leistungsschutzrecht in der Praxis funktionieren soll. Unklar ist beispielsweise, ob Blogger, die einen Presseartikel zitieren, als gewerbliche Anbieter gelten und zahlen müssen oder ob sie ebenfalls für ihre Inhalte in den Topf greifen können.

Letztlich birgt die Idee des Leistungsschutzrechts das Potenzial, dass es den Verlagen, die sich darauf zusätzliche Einnahmen erhoffen, auf die Füße fällt. Letztlich könnten sich Suchmaschinenbetreiber beispielsweise entschließen, Inhalteanbieter, bei deren Verlinkung sie bezahlen müssten, aus ihrem Index zu streichen. Dies würde die Aufmerksamkeit der Nutzer letztlich zu kleineren Anbietern oder aber den Webseiten von österreichischen oder schweizerischen Publikationen lenken. Google hat in der Debatte bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass Inhalteanbieter problemlos verhindern können, dass ihr Content in den Ergebnislisten auftaucht.

Im Netz wird die Diskussion um das Leistungsschutzrecht letztlich als absurde Idee wahrgenommen. "Als müsste der Busfahrer dem Kirmesbetreiber Geld dafür geben, dass er die Kunden zu ihm bringt. Dem Vorhaben fehlt jede innere Logik", erklärte beispielsweise der Medienjournalist Stefan Niggemeier. Den Vorstoß der Regierungskoalition zu dem Thema kommentierte der Blogger Marcel-André Casasola Merkle: "Netzpolitik ist wie eine heiße Herdplatte. Und die Koalition fasst immer wieder hin."
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