Megaupload-Gründer Dotcom wieder auf freiem Fuß
New Zealand Herald'. Schmitz, der seinen Namen inzwischen in Kim Dotcom geändert hat, trat heute morgen neuseeländischer Zeit zusammen mit drei seiner Mitstreiter erneut vor Gericht auf.
Siehe auch: Megaupload-Mitgründer auf Kaution entlassen
Der zuständige Richter Nevin Dawson war der Meinung, Dotcom werde das Land nicht fluchtartig verlassen, weil er einerseits bei seiner Familie sein wolle und andererseits um sein beschlagnahmtes Eigentum kämpfen werde.
Die Staatsanwaltschaft hatte im Namen der US-Regierung einer Freilassung von Dotcom widersprochen, weil angeblich aufgrund der ihm weiterhin zur Verfügung stehenden bedeutsamen Ressourcen die Möglichkeit besteht, dass der Megaupload-Gründer sich eine Flucht aus Neuseeland finanzieren könnte.
Siehe auch: Megaupload: Kim Schmitz wirft Polizei Gewalt vor
Dem Gericht zufolge ist dem aber nach der Beschlagnahmung seines Anwesens und diverser Gelder und physischer Güter nicht so. Es seien keine weiteren signifikanten Güter beschlagnahmt worden, nachdem Dotcom verhaftet wurde. Es gebe daher keine Beweise dafür, dass Schmitz weiterhin über große Geldmengen verfüge.
Dotcoms Anwalt Paul Davison forderte, dass sein Klient nach seiner Entlassung auf Kaution die Möglichkeit bekommen müsse, auf das Internet zuzugreifen. Nur so werde es ihm möglich sein, in Zusammenarbeit mit ausländischen Anwälten seine Verteidigung in dem gegen ihn laufenden Verfahren wegen massiver Urheberrechtsverletzungen zu organisieren.
Siehe auch: Megaupload: Kim Schmitz bestreitet alle Vorwürfe
Die Staatsanwaltschaft widersprach dem, weil angeblich eine große Gefahr bestehe, Dotcom könne umgehend wieder Straftaten begehen, weil Megaupload einst bis zu vier Prozent der im Internet verfügbaren Inhalte ausgemacht habe. Eine Entlassung sei ebenso gefährlich, weil Dotcom über drei Pässe mit drei verschiedenen Namen verfüge, was Fluchtgefahr bedeuten würde.
Das Gericht ging aber davon aus, dass es keine Anzeichen für eine illegale Verwendung der Pässe gegeben hat. Außerdem hätte Dotcom die Pässe wohl mitgeführt, als er sich im Panikraum seines Hauses in Auckland vor dem Zugriff der Polizei versteckte, wenn eine Flucht aus Neuseeland das Ziel gewesen wäre, so der Richter.
Sorge bereitete zunächst auch der Umstand, dass Dotcom über vier Konten auf den Philippinen verfügt, doch diese erwiesen sich als leer. Das Gericht entschied letztlich, den Megaupload nur unter der Bedingung auf freien Fuß zu setzen, dass er das Internet nicht nutzt und nicht mit einem Helikopter fliegt. Dotcom hatte früher regelmäßig einen eigenen Helikopter genutzt.
Siehe auch: Megaupload: Website für Betroffene eingerichtet
Dotcom muss sich nun dauerhaft in seinem Anwesen in Coatesville bei Auckland aufhalten und darf sich nicht weiter als 80 Kilometer davon entfernen - außer in Notfällen. Für den 20. August 2012 wurde nun eine Anhörung angesetzt, bei der es um die Auslieferung von Dotcom und seinen Mitstreitern gehen soll.
Die neuseeländische Staatsanwaltschaft überlegt, gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung einzulegen. Bei einer Auslieferung an die USA droht dem Deutschen mit finnischem und neuseeländischem Pass ein Verfahren wegen zahlloser Urheberrechtsverletzungen und der Verschwörung zum Zwecke der Geldwäsche in großem Stil.
Schmitz erklärte, er sei "sehr erleichtert", gegen Kaution entlassen zu werden, um zu seiner Familie zurückzukehren, meldet die Zeitung 'Siehe auch: Megaupload-Mitgründer auf Kaution entlassen
Der zuständige Richter Nevin Dawson war der Meinung, Dotcom werde das Land nicht fluchtartig verlassen, weil er einerseits bei seiner Familie sein wolle und andererseits um sein beschlagnahmtes Eigentum kämpfen werde.
Die Staatsanwaltschaft hatte im Namen der US-Regierung einer Freilassung von Dotcom widersprochen, weil angeblich aufgrund der ihm weiterhin zur Verfügung stehenden bedeutsamen Ressourcen die Möglichkeit besteht, dass der Megaupload-Gründer sich eine Flucht aus Neuseeland finanzieren könnte.
Siehe auch: Megaupload: Kim Schmitz wirft Polizei Gewalt vor
Dem Gericht zufolge ist dem aber nach der Beschlagnahmung seines Anwesens und diverser Gelder und physischer Güter nicht so. Es seien keine weiteren signifikanten Güter beschlagnahmt worden, nachdem Dotcom verhaftet wurde. Es gebe daher keine Beweise dafür, dass Schmitz weiterhin über große Geldmengen verfüge.
Dotcoms Anwalt Paul Davison forderte, dass sein Klient nach seiner Entlassung auf Kaution die Möglichkeit bekommen müsse, auf das Internet zuzugreifen. Nur so werde es ihm möglich sein, in Zusammenarbeit mit ausländischen Anwälten seine Verteidigung in dem gegen ihn laufenden Verfahren wegen massiver Urheberrechtsverletzungen zu organisieren.
Siehe auch: Megaupload: Kim Schmitz bestreitet alle Vorwürfe
Die Staatsanwaltschaft widersprach dem, weil angeblich eine große Gefahr bestehe, Dotcom könne umgehend wieder Straftaten begehen, weil Megaupload einst bis zu vier Prozent der im Internet verfügbaren Inhalte ausgemacht habe. Eine Entlassung sei ebenso gefährlich, weil Dotcom über drei Pässe mit drei verschiedenen Namen verfüge, was Fluchtgefahr bedeuten würde.
Das Gericht ging aber davon aus, dass es keine Anzeichen für eine illegale Verwendung der Pässe gegeben hat. Außerdem hätte Dotcom die Pässe wohl mitgeführt, als er sich im Panikraum seines Hauses in Auckland vor dem Zugriff der Polizei versteckte, wenn eine Flucht aus Neuseeland das Ziel gewesen wäre, so der Richter.
Sorge bereitete zunächst auch der Umstand, dass Dotcom über vier Konten auf den Philippinen verfügt, doch diese erwiesen sich als leer. Das Gericht entschied letztlich, den Megaupload nur unter der Bedingung auf freien Fuß zu setzen, dass er das Internet nicht nutzt und nicht mit einem Helikopter fliegt. Dotcom hatte früher regelmäßig einen eigenen Helikopter genutzt.
Siehe auch: Megaupload: Website für Betroffene eingerichtet
Dotcom muss sich nun dauerhaft in seinem Anwesen in Coatesville bei Auckland aufhalten und darf sich nicht weiter als 80 Kilometer davon entfernen - außer in Notfällen. Für den 20. August 2012 wurde nun eine Anhörung angesetzt, bei der es um die Auslieferung von Dotcom und seinen Mitstreitern gehen soll.
Die neuseeländische Staatsanwaltschaft überlegt, gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung einzulegen. Bei einer Auslieferung an die USA droht dem Deutschen mit finnischem und neuseeländischem Pass ein Verfahren wegen zahlloser Urheberrechtsverletzungen und der Verschwörung zum Zwecke der Geldwäsche in großem Stil.
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