Klage gegen Android: Oracle muss zurückrudern
Der IT-Konzern Oracle muss hinsichtlich seiner Klage gegen den Suchmaschinen-Konzern Google deutlich zurückrudern. In dem Verfahren geht es um die Integration der Java-Plattform in das Smartphone-Betriebssystem Android. Oracle verlangte für dabei entstandene Patentverletzungen Schadensersatz in Milliardenhöhe.
Google integrierte mit Dalvik eine Java-Umgebung in Android, die auf einer Fassung der Plattform beruht, die ursprünglich von Sun Microsystems, das inzwischen von Oracle übernommen wurde, für die freie Nutzung bereitgestellt wurde. Oracle behauptet allerdings, dass zusätzlich Komponenten mit eingeflossen sind, die von nicht freigegebenen Patenten abgedeckt werden.
Die ursprünglichen Schadensersatzforderungen liefen auf eine Summe von bis zu 6,1 Milliarden Dollar hinaus. Bereits im letzten Herbst musste Oracle aber von Teilen seiner Ansprüche abrücken und es verblieb noch ein Maximum von rund 2 Milliarden Dollar. Ein Gutachten des US-Patentamtes vom Dezember brachte Oracle weiter in die Defensive.
Der Konzern hatte nun bis Ende Februar Zeit, auf Grundlage dessen seinen Forderungskatalog zu überarbeiten. Wie das Magazin 'IT World' berichtet, blieb dabei von den ursprünglich formulierten Ansprüchen nicht mehr viel übrig. Sollte das Gericht den nun noch offenen Punkten in vollem Umfang zustimmen, würde wohl nur noch eine Höchstsumme von rund 226 Millionen Dollar herausspringen, was nur einem Bruchteil der eigentlichen Forderungen entspricht.
Allerdings dürfte Oracle es nicht zu leicht fallen, selbst diese Summe aus dem Verfahren herauszuholen. Das Gericht erklärte immerhin, erst dann einen Termin für eine Verhandlung der Sache anzusetzen, wenn ein akkurater Bericht darüber vorgelegt wurde, welche Schäden konkret entstanden sein sollen.
Aktuell befindet sich Google in dem Prozess somit massiv im Aufwind. Das Unternehmen könnte nun versuchen, gegen Zahlung eines relativ geringen Betrages eine außergerichtliche Beilegung der Klage zu erreichen. Andererseits wäre es auch möglich, die Sache weiter auszusitzen und vielleicht noch billiger wegzukommen. Es wird wohl eine Sache dessen sein, die beiden Wege mit den im letzteren Fall noch entstehenden Anwaltskosten gegenzurechnen.
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