Richter lässt Facebook-Account beschlagnahmen

Ein Richter des Reutlinger Amtsgerichts hat eine für Deutschland einmalige Maßnahme angeordnet: Er ließ das Facebook-Konto eines 20-Jährigen beschlagnahmen. Der Angeklagte wird beschuldigt, über das soziale Netzwerk den Tipp zu einem Einbruch gegeben zu haben.
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Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, via Facebook einem Freund den entscheidenden Tipp zu einem Einbruch bei einer befreundeten Familie gegeben zu haben. Wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet, wäre dieser Kriminalfall an sich nichts Besonderes, wenn der schwäbische Strafrichter nicht die Beschlagnahmung des Facebook-Accounts des Angeklagten angeordnet hätte.

Der 20-Jährige, der sich auf dem sozialen Netzwerk Al Capone nennt, soll den verbrecherischen Hinweis intern über Facebook geschickt haben. Um an die Kommunikationsdaten zu gelangen, ergriff der Richter diese zumindest für Deutschland ungewöhnliche Maßnahme.

Der nun veröffentlichte 'Beschlagnahmungsbeschluss' betrifft das Benutzerkonto, die ein- und ausgehenden Nachrichten und die gespeicherten Nachrichten. Ob die gerichtliche Anordnung von Erfolg gekrönt sein wird, ist allerdings wohl eher fraglich.

Facebook Deutschland konnte dem Jugendrichter jedenfalls nicht helfen, da das Social Network hier offiziell keine selbstständige Niederlassung unterhält, wie der IT-Fachanwalt Thomas Stadler auf seinem Blog 'Internet-Law' schreibt. Facebook habe dem Richter mitgeteilt, dass man von Deutschland aus gar nicht auf derartige Daten zugreifen könne.

Der einzige Weg für das Gericht führt über das europäische Facebook-Hauptquartier. Das hat seinen Sitz allerdings in Irland, weshalb fraglich ist, ob der Beschlagnahmebeschluss überhaupt eine Chance hat, durchgesetzt zu werden. Nach Irland sei auch das Reutlinger Amtsgericht weiterverwiesen worden, was Jurist Stadler als "Antworttechnik Facebooks, die man aus dem Datenschutzrecht kennt" bezeichnet.

So eine Maßnahme sei laut Stadler allerdings "grundsätzlich denkbar", da sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Bundesgerichtshof entschieden hätten, dass "E-Mails, die sich auf dem Mailserver des Providers befinden, nach der Strafprozessordnung beschlagnahmt werden können".
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