Höchstgericht bestätigt Urteile gegen Pirate Bay

Filesharing Das Oberste Gericht Schwedens hat die Urteile gegen die Gründer der Torrent-Filesharing-Seite Pirate Bay bestätigt. Die höchste Instanz hat einen Berufungs-Antrag abgewiesen, damit bleibt das Urteil des zuständigen Gerichts aus dem Jahr 2009 aufrecht.

Die drei Hauptangeklagten Fredrik Neij, Peter Sunde und Carl Lundström müssen sich nun mit den gegen sie verhängten Haft- und Geldstrafen abfinden, berichtet 'TorrentFreak'. Neij, auch bekannt unter dem Pseudonym "TiAMO", muss (theoretisch; siehe weiter unten) für zehn Monate hinter Gittern, Peter "Brokep" Sunde erwartet einen Haftstrafe von acht Monaten.

Der Geschäftsmann Carl Lundström, der die Seite finanziell unterstützt hat, wird vier Monate in Haft bleiben müssen. Alle Verurteilten zusammen müssen außerdem eine Geldstrafe in Höhe von 5,4 Millionen Euro bezahlen.

The Pirate Bay
The Pirate Bay heute

Das Urteil gegen den vierten Angeklagten, den Pirate-Bay-Mitgründer Gottfrid Svartholm, wurde bereits im Zuge des Berufungsverfahrens bestätigt. Svartholm blieb diesem aus medizinischen Gründen fern, erschien allerdings auch nicht zum nachträglichen Ersatztermin und muss eine Haftstrafe von zwölf Monaten antreten.

Einer der Angeklagten hat gegenüber TorrentFreak angekündigt, dass man vor den Europäischen Gerichtshof ziehen werde, was aber für den Vollzug der Urteile in Schweden keinen Einfluss haben soll. Auch bedeutet die heutige Entscheidung nicht, dass die nun rechtskräftig Verurteilten ihre Haftstrafen auch tatsächlich antreten müssen.


Es ist in Schweden laut TorrentFreak nämlich üblich, dass bei Fällen, die länger als fünf Jahre zurückliegen, zwölf Monate von der verhängten Strafe abgezogen werden können (Anmerkung: Als entscheidender Zeitpunkt dürften hierbei die Verhaftungen aus dem Jahr 2006 gelten). Die Entscheidung über diesen Hafterlass obliegt allerdings einem Gericht.
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Ich bin ja nach wie vor der Meinung, dass man damit rechnen muss, wenn man explizit solche Dienste anbietet.
 
@smoky_: Ich bin der Meinung dass Google die gleiche funktionalitaet bietet :) Grauzone hin oder her. Kino.to Megaupload und piratebay wissen schon wofuer sie diese Strafen bekommen haben/werden :)
 
@-adrian-: Hier muss man schon differenzieren. Google ist in erster Linie eine Suchmaschine für alle möglichen Fragen des Alltags und für Webseiten. Man kann bei Google auch illegale Inhalte finden, das ist verständlich, da dies ja auch schlecht kontrolliert werden kann. Aber Google wirbt im Gegensatz von PirateBay nicht damit größtenteils Illegale Inhalte anzubieten und das ist in meinen Augen ja die einzige Funktion (Steht ja auch schon im Namen). Ich setze Google nicht mit ThePirateBay gleich. Ob das momentane Urheberecht noch sinn macht ist dann wieder eine andere Sache.
 
@gigges: Ist halt die Frage wo man die Grenze zieht, vielleicht wenn der Dienst zu mehr als 50% illegal genutzt wird? Schwachsinn ;)
 
@GlockMane: Es ist immer die Frage des Motivs: Wenn du eine Online-Auktionsplattform hast und dort Drogen ohne dein Wissen angeboten werden, dann ist deine Plattform an sich legal, denn sie wird "missbraucht". Wenn du eine Online-Auktionsplattform für Drogen anbietest, begehst du ein Verbrechen. Wenn du Jäger bist, und du schießt auf einen Hirsch, triffst aber den Vogelbeobachter im Gebüsch, dann war es ein Unfall, und dein Gewerbe ist legal, bist du jedoch ein Auftragskiller und schießt gezielt auf in Büschen versteckte Vogelbeobachter, dann bist du ein Verbrecher. Die Grenze ist also immer der Vorsatz und das Motiv. Und sowohl die Megaupload-Betreiber, als auch die Pirate-Bay-Betreiber haben ihre Plattform mit dem Motiv eröffnet, dort illegale Inhalte anbieten zu lassen. Also haben sie ein Verbrechen begangen.


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