Höchstgericht bestätigt Urteile gegen Pirate Bay
TorrentFreak'. Neij, auch bekannt unter dem Pseudonym "TiAMO", muss (theoretisch; siehe weiter unten) für zehn Monate hinter Gittern, Peter "Brokep" Sunde erwartet einen Haftstrafe von acht Monaten.
Der Geschäftsmann Carl Lundström, der die Seite finanziell unterstützt hat, wird vier Monate in Haft bleiben müssen. Alle Verurteilten zusammen müssen außerdem eine Geldstrafe in Höhe von 5,4 Millionen Euro bezahlen. The Pirate Bay heute Das Urteil gegen den vierten Angeklagten, den Pirate-Bay-Mitgründer Gottfrid Svartholm, wurde bereits im Zuge des Berufungsverfahrens bestätigt. Svartholm blieb diesem aus medizinischen Gründen fern, erschien allerdings auch nicht zum nachträglichen Ersatztermin und muss eine Haftstrafe von zwölf Monaten antreten.
Einer der Angeklagten hat gegenüber TorrentFreak angekündigt, dass man vor den Europäischen Gerichtshof ziehen werde, was aber für den Vollzug der Urteile in Schweden keinen Einfluss haben soll. Auch bedeutet die heutige Entscheidung nicht, dass die nun rechtskräftig Verurteilten ihre Haftstrafen auch tatsächlich antreten müssen.
Es ist in Schweden laut TorrentFreak nämlich üblich, dass bei Fällen, die länger als fünf Jahre zurückliegen, zwölf Monate von der verhängten Strafe abgezogen werden können (Anmerkung: Als entscheidender Zeitpunkt dürften hierbei die Verhaftungen aus dem Jahr 2006 gelten). Die Entscheidung über diesen Hafterlass obliegt allerdings einem Gericht.
Die drei Hauptangeklagten Fredrik Neij, Peter Sunde und Carl Lundström müssen sich nun mit den gegen sie verhängten Haft- und Geldstrafen abfinden, berichtet 'Der Geschäftsmann Carl Lundström, der die Seite finanziell unterstützt hat, wird vier Monate in Haft bleiben müssen. Alle Verurteilten zusammen müssen außerdem eine Geldstrafe in Höhe von 5,4 Millionen Euro bezahlen. The Pirate Bay heute Das Urteil gegen den vierten Angeklagten, den Pirate-Bay-Mitgründer Gottfrid Svartholm, wurde bereits im Zuge des Berufungsverfahrens bestätigt. Svartholm blieb diesem aus medizinischen Gründen fern, erschien allerdings auch nicht zum nachträglichen Ersatztermin und muss eine Haftstrafe von zwölf Monaten antreten.
Einer der Angeklagten hat gegenüber TorrentFreak angekündigt, dass man vor den Europäischen Gerichtshof ziehen werde, was aber für den Vollzug der Urteile in Schweden keinen Einfluss haben soll. Auch bedeutet die heutige Entscheidung nicht, dass die nun rechtskräftig Verurteilten ihre Haftstrafen auch tatsächlich antreten müssen.
Es ist in Schweden laut TorrentFreak nämlich üblich, dass bei Fällen, die länger als fünf Jahre zurückliegen, zwölf Monate von der verhängten Strafe abgezogen werden können (Anmerkung: Als entscheidender Zeitpunkt dürften hierbei die Verhaftungen aus dem Jahr 2006 gelten). Die Entscheidung über diesen Hafterlass obliegt allerdings einem Gericht.
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