Zensur? Twitter kann jetzt länderspezifisch filtern
Der Kurznachrichtendienst Twitter hat angekündigt, dass es ab sofort die Möglichkeit geben wird, Tweets, die gegen länderspezifische Gesetzes verstoßen, lokal zu entfernen. Bisher konnte man Nachrichten nur komplett aus dem Netzwerk entfernen.
Unter dem Titel "Die Tweets müssen immer noch fließen" hat Twitter über den offiziellen 'Blog' des Dienstes angekündigt, dass es nun möglich sein wird, bestimmte Länder von spezifischen Inhalten, die gegen dortige Gesetzes verstoßen, gezielt herauszufiltern.
Als Grund gibt man die anhaltende internationale Expansion des Dienstes an: Das Wachstum von Twitter habe demnach zur Folge, dass man auch auf Länder stoße, die andere Vorstellungen über die "Konturen der Meinungsfreiheit" haben. In manchen weichen sie sogar so weit ab, dass Twitter dort nicht existieren könne.
In anderen Ländern seien die Vorstellungen von Meinungsfreiheit zwar ähnlich, dort würde man aber dennoch aus historischen oder kulturellen Gründen bestimmte Arten von Inhalten verbannen. Als (vielleicht nicht ganz so glückliches) Beispiel führt Twitter Deutschland und Frankreich an, wo Inhalte verboten sind, die den Nationalsozialismus verherrlichen.
Bisher hatte man, so Twitter weiter, nur die Möglichkeit gehabt, solche Inhalte weltweit zu entfernen. Ab sofort habe man sich selbst die Möglichkeit gegeben, bestimmte Tweets manchen Ländern vorzuenthalten. Noch habe man von dieser Filtermaßnahme keinen Gebrauch gemacht. Sollte dies aber einmal der Fall sein, dann verspricht Twitter dennoch Transparenz: Der betroffene Nutzer werde informiert, außerdem soll die Nachricht "eindeutig markiert" werden.
In den Medien und der Community wurde die Twitter-Ankündigung zum Teil heftig kritisiert. So mancher führte an, dass diese "Zensur-Maßnahme" im Zusammenhang mit der Investition des saudi-arabischen Prinzen al-Walid ibn Talal Al Saud stehe. Dieser hatte vergangenen Dezember 300 Millionen Dollar in Twitter investiert, wobei Saudi-Arabien nicht unbedingt als Hort der Meinungsfreiheit gilt.
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