US-Vorwahlen: Microsoft treibt Wahlcomputer voran
Im Zuge der Vorwahlen, über die in den USA der nächste Präsidentschaftskandidat der Republikaner ermittelt wird, kommt das Thema Wahlcomputer auf einer neuen Art und Weise auf die Tagesordnung. Die Infrastruktur dafür kommt vom Software-Konzern Microsoft.
In Zusammenarbeit mit der Organisation Democracy Live wird hier verschiedenen Bundesstaaten ein System zur Verfügung gestellt, über das im Ausland lebende Bürger ihre Stimme über eine Wahl-Anwendung in der Cloud abgeben können. "Our Mission: Your Vote!" nennt sich das Projekt.
Der Startschuss für die Abstimmung über das Internet fiel in Florida. Hier wird es 1.200 Wählern, die als Bürger von Florida registriert sind, derzeit aber in 40 verschiedenen Ländern leben, ermöglicht, ihre Stimme für einen der Kandidaten abzugeben. Auch Virginia und Kalifornien wollen das System für die Vorwahlen in diesem Jahr einsetzen. In Washington, D.C., kommt es für die parteiinterne Abstimmung zum Einsatz.
Die Wähler erhalten 45 Tage vor der Wahl Zugang zu dem System. Sie können den Wahlzettel direkt online ausfüllen oder ihn auf Wunsch auch ausdrucken und per Brief oder Fax zurücksenden. Eine persönliche Kennzahl, die von den Nutzern angegeben werden muss, soll gewährleisten, dass jede Stimme nur einmal zählt.
Die Anbieter des Systems feiern es als deutliche Verbesserung gegenüber den bisherigen Verhältnissen. Oft war es gerade für Menschen in Übersee schwierig, sich an den Vorwahlen zu beteiligen. Denn die Postlaufzeiten der herkömmlichen Briefwahlunterlagen waren in manchen Fällen zu lang und die jeweiligen Fristen zur Zustellung beim Bürger und dessen Rücksendung bis zum Wahltag wurden nicht eingehalten.
Mit dem Projekt wird allerdings nicht nur den im Ausland lebenden US-Bürgern ein leichteres Wahlverfahren ermöglicht. Es verankert auch die elektronische Abstimmung tiefer in der Gesellschaft. Die Verlagerung ins Internet ist dabei der nächste Schritt nach den bisher in den USA schon häufiger eingesetzten Wahlcomputern.
Hierzulande sind entsprechende Verfahren nicht zulässig. Dies beruht im Wesentlichen auf einer entsprechenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Dies liegt daran, dass bei Wahlcomputern zwei entscheidende Faktoren einer demokratischen Wahl nicht garantiert werden können: Die geheime Abstimmung des Bürgers und eine transparente Auszählung der Stimmen.
Da es keine absolut sicheren Datenverarbeitungssysteme gibt, besteht immer die Gefahr, dass das Abstimmungsverhalten eines Wählers ausspioniert oder sogar manipuliert wird. Außerdem lässt sich nicht für jedermann nachvollziehen, ob das letztlich präsentierte Ergebnis auch der Stimmabgabe entspricht - während bei der klassischen Papierwahl jeder die Auszählung beobachten kann.
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