BSI empfiehlt Online-Test auf DNS-Changer-Trojaner
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat eine Warnung vor dem Trojaner DNS-Changer veröffentlicht und ruft Internet-Nutzer dazu auf, ihre Rechner auf Befall mit der Schadsoftware zu testen. Dafür wurde in Zusammenarbeit mit der Deutschen Telekom und dem Bundeskriminalamt eine Testseite eingerichtet.
Dies wurde nach Angaben der Behörde notwendig, weil Kriminelle die Netzwerkkonfiguration von Windows- und Mac OS X-Systemen via DNS-Changer manipuliert hätten. Im Falle einer Infektion leitet der Webbrowser die Benutzer bei Abfrage populärer Webseiten unbemerkt auf manipulierte Seiten der Kriminellen um.
In diese sind in der Regel Skripte eingebettet, über die weitere Malware auf ein System aufgebracht werden soll. Aber auch Klickbetrug oder nicht lizenzierter Medikamentenverkauf sind Methoden, die Umleitung der Anwender in Geld umzuwandeln. Zudem konnten die Kriminellen gezielt manipulierte Werbeeinblendungen an infizierte Rechner senden, Suchergebnisse manipulieren und weitere Schadsoftware nachladen.
In Deutschland sind nach Analysen der US-Bundespolizei FBI derzeit bis zu 33.000 Computer täglich betroffen. Über die Webseite dns-ok.de können Nutzer nun eigenständig prüfen, ob ihr System komprommitirt ist. Beim Aufruf der Seite erhalten Nutzer, deren Computersystem von dem Schadprogramm manipuliert wurde, eine Warnmeldung mit roter Statusanzeige. Ergänzt wird dieser Hinweis durch eine Reihe von Empfehlungen, mit denen die Anwender die korrekten Systemeinstellungen wiederherstellen sowie gegebenenfalls die Schadsoftware vom System entfernen können.
Verbreitet wurde die Schadsoftware durch das so genannte DNS-Changer-Botnetz, dessen Betreiber im November 2011 vom FBI und europäischen Ermittlungsbehörden verhaftet wurden. Die von den Onlinekriminellen manipulierten DNS-Server wurden nach der Festnahme vom FBI durch korrekt arbeitende DNS-Server ersetzt.
Diese Server sollen jedoch zum 8. März 2012 abgeschaltet werden. Bei betroffenen Rechnern ist dann eine Internetnutzung ohne die empfohlenen Änderungen der Einstellungen nicht mehr möglich, da die Nutzer wegen des nunmehr fehlenden Zugriffs auf das DNS keine Domainnamen mehr auflösen können.
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