BitTorrent: Tracker-Betreiber wurde verurteilt

Das Amtsgericht Ludwigshafen hat in Folge eines Strafantrags der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) ein Urteil gegen den Betreiber des Anti-Leech-Trackers Bit-Flyer gefällt.
Wegen unerlaubter Verwertung und Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken wurde ein 42-jähriger Mann von dem besagten Gericht zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist laut der GVU bereits rechtskräftig.

Dem Angeklagten hat man abgesehen von dem Betreiben des Torrent-Trackers, der zentralen Organisationseinheit eines BitTorrent-Netzes, einen weiteren Tatbestand zur Last gelegt. Gemeint ist damit die unerlaubte Vervielfältigung von insgesamt 781 urheberrechtlich geschützten Werken auf DVD und PC. Strafmildernd wirkte dabei die Tatsache, dass sich der 42-Jährige geständig zeigte.

Obwohl der Verurteilte selbst keine urheberrechtlich geschützten Dateien hochgeladen hat und nur für den Betrieb des Trackers sorgte, kam das Gericht zu dieser Entscheidung. Der zuständige Richter sagte in diesem Zusammenhang, dass er durch den Betrieb den anderen registrierten Usern die Möglichkeit gegeben hätte, im Rahmen eines Filesharing-Programms urheberrechtlich geschützte Filme, Software und Spiele kostenlos downzuloaden.
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