Links zu eventuell rechtswidrigen Inhalten zulässig
Heise Online' hat das Gericht in Braunschweig ein bestehendes Urteil des Bundesgerichtshofs, das der Heise Zeitschriften-Verlag vor rund einem Jahr gegen die Musikindustrie erwirkt hat, auch für das Persönlichkeitsrecht bestätigt.
Links zu potenziell rechtswidrigen Inhalten sind demnach dann zulässig, wenn sie in im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung gesetzt würden. Voraussetzung dafür ist ein "überwiegendes Informationsinteresse an dem Verweis auf die Originalquelle".
Der Entscheidung des Landgerichts war ein Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen die Online-Ausgabe des Nachrichtenmagazins 'Der Spiegel' vorausgegangen. Ein Burschenschafter wollte Spiegel Online verbieten, Weblinks zum Portal Indymedia zu setzen. Das linke Portal hatte 3000 interne Dokumente der Burschenschaften veröffentlicht, darunter waren auch Mails des Antragsstellers, eines Mitglieds der Burschenschaft Tuiskonia Karlsruhe.
Obwohl der Name der Person im Spiegel Online-Artikel gar nicht genannt wurde und der Bericht auch nicht explizit auf die Dokumente einging, fühlte sich der Mann in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt.
Die Richter in Braunschweig folgten dieser Argumentation allerdings nicht. Wenn innerhalb der Deutschen Burschenschaft über mögliche Zugangsverschärfungen diskutiert werde, überwiege das Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Dies gelte auch im Fall, dass der verlinkte Inhalt als rechtswidrig beurteilt werden könnte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Kläger kann noch in Berufung gehen.
Laut einem Bericht von 'Links zu potenziell rechtswidrigen Inhalten sind demnach dann zulässig, wenn sie in im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung gesetzt würden. Voraussetzung dafür ist ein "überwiegendes Informationsinteresse an dem Verweis auf die Originalquelle".
Der Entscheidung des Landgerichts war ein Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen die Online-Ausgabe des Nachrichtenmagazins 'Der Spiegel' vorausgegangen. Ein Burschenschafter wollte Spiegel Online verbieten, Weblinks zum Portal Indymedia zu setzen. Das linke Portal hatte 3000 interne Dokumente der Burschenschaften veröffentlicht, darunter waren auch Mails des Antragsstellers, eines Mitglieds der Burschenschaft Tuiskonia Karlsruhe.
Obwohl der Name der Person im Spiegel Online-Artikel gar nicht genannt wurde und der Bericht auch nicht explizit auf die Dokumente einging, fühlte sich der Mann in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt.
Die Richter in Braunschweig folgten dieser Argumentation allerdings nicht. Wenn innerhalb der Deutschen Burschenschaft über mögliche Zugangsverschärfungen diskutiert werde, überwiege das Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Dies gelte auch im Fall, dass der verlinkte Inhalt als rechtswidrig beurteilt werden könnte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Kläger kann noch in Berufung gehen.
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