Verleger kontra ARD:
Tagesschau-App vor Gericht
Die Print-Verleger finden die Tagesschau-App zu 'textdominant'
Der wichtigste Streitpunkt ist, ob die rund 2,4 Millionen Mal heruntergeladene Anwendung für iOS und Android zu "presseähnlich" ist. Gemäß Rundfunkstaatsvertrag gilt für die ARD als öffentlich-rechtliche Anstalt nämlich ein "Verbot von nichtsendungsbezogenen presseähnlichen Angeboten".
Laut Christian Nienhaus, Geschäftsführer der Westdeutschen Allgemeinen Zeitungsverlagsgesellschaft (WAZ), sei das der Fall: "Wir wehren uns gegen die textdominante Berichterstattung in der Tagesschau-App ohne Sendungsbezug", so Nienhaus. " Es geht darum, dass jemand kostenlos Inhalte anbietet und damit unsere Märkte kaputtmacht. Das finden wir politisch skandalös und nicht gesetzeskonform. Das kann man auch illegal nennen!"
Bei der ARD verweist man darauf, dass die App keinesfalls textlastig und presseähnlich sei. Kai Gniffke, Chefredakteur von ARD-aktuell, verweist auf 'Tagesschau.de' dabei "auf große Buttons", die man beim Starten der App gleich auf den ersten Blick sieht: "Die Tagesschau in 100 Sekunden, bei beinahe jedem Thema Buttons für Videos und Audios."
Dass es auf der App auch jede Menge Lesestoff zu finden gibt, leugnet Gniffke nicht. Aber: "Es sind unter anderem die Manuskripte unserer Hörfunkkorrespondenten", so der ARD-Mann. "Und an der Stelle muss man doch jeden vernünftigen Menschen fragen, ob das etwa unstatthaft ist, wenn ein Hörfunkkorrespondent einen Beitrag übermittelt, dass ich mir den zwar vorgelesen anhören darf, aber wenn der Kollege das Manuskript ins Netz stellt, dann soll das unstatthaft sein. Das muss mir erstmal einer erklären."
Wie lange der Prozess dauert, ist kaum abzuschätzen, es ist das erste Mal, dass ein Fall wie dieser vor Gericht steht. Laut Experten ist aber ein Kompromiss noch denkbar: So könnte die ARD etwa Texte von Zeitungen zukaufen oder die App künftig nur noch kostenpflichtig anbieten.
"Endlich werden meine GEZ-Gebühren sinnvoll eingesetzt", meinen die einen, "unlauterer Wettbewerb" finden die anderen. Ab heute entscheidet das Landgericht Köln über die Klage von insgesamt acht Verlegern, darunter die Herausgeber der "Süddeutschen Zeitung", der "Bild-Zeitung" und der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".
Laut Christian Nienhaus, Geschäftsführer der Westdeutschen Allgemeinen Zeitungsverlagsgesellschaft (WAZ), sei das der Fall: "Wir wehren uns gegen die textdominante Berichterstattung in der Tagesschau-App ohne Sendungsbezug", so Nienhaus. " Es geht darum, dass jemand kostenlos Inhalte anbietet und damit unsere Märkte kaputtmacht. Das finden wir politisch skandalös und nicht gesetzeskonform. Das kann man auch illegal nennen!"
Bei der ARD verweist man darauf, dass die App keinesfalls textlastig und presseähnlich sei. Kai Gniffke, Chefredakteur von ARD-aktuell, verweist auf 'Tagesschau.de' dabei "auf große Buttons", die man beim Starten der App gleich auf den ersten Blick sieht: "Die Tagesschau in 100 Sekunden, bei beinahe jedem Thema Buttons für Videos und Audios."
Dass es auf der App auch jede Menge Lesestoff zu finden gibt, leugnet Gniffke nicht. Aber: "Es sind unter anderem die Manuskripte unserer Hörfunkkorrespondenten", so der ARD-Mann. "Und an der Stelle muss man doch jeden vernünftigen Menschen fragen, ob das etwa unstatthaft ist, wenn ein Hörfunkkorrespondent einen Beitrag übermittelt, dass ich mir den zwar vorgelesen anhören darf, aber wenn der Kollege das Manuskript ins Netz stellt, dann soll das unstatthaft sein. Das muss mir erstmal einer erklären."
Wie lange der Prozess dauert, ist kaum abzuschätzen, es ist das erste Mal, dass ein Fall wie dieser vor Gericht steht. Laut Experten ist aber ein Kompromiss noch denkbar: So könnte die ARD etwa Texte von Zeitungen zukaufen oder die App künftig nur noch kostenpflichtig anbieten.
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