Regierung beschließt Button-Lösung gegen Abofallen

Die Bundesregierung hat nun die lange von Verbraucherschützern geforderte Button-Lösung beschlossen, von der man sich einen besseren Schutz der Internet-Nutzer vor den so genannten Abofallen verspricht. Das Kabinett verabschiedete einen entsprechenden Gesetzentwurf, der nun dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt werden soll.
Deutschland, Bundesverfassungsgericht, Richter
Bundesverfassungsgericht
Wer im Web zukünftig kostenpflichtige Services anbietet, muss den Nutzer vor einem eventuellen Vertragsabschluss noch einmal eindeutig über die anfallenden Kosten und bei einem Abo auch über die Laufzeit informieren. Erst wenn der Anwender dem mit einem Klick auf einen Button zustimmt, können dann Rechnungen gestellt werden.

Das soll die Betreiber von Abofallen ausbremsen. Diese setzten bisher auf die Unaufmerksamkeit der Nutzer. So wurden beispielsweise kostenlose Programme zum freien Download beworben. Im Kleingedruckten wurde dann zusätzlich ausgeführt, dass der Anwender beim Herunterladen des fraglichen Programms ein kostenpflichtiges Abo für weitere Downloads abschließt.

Bei den betroffenen Nutzern trudelten dann Rechnungen ein. Bei Nichtzahlung sprangen auch schnell Inkasso-Unternehmen in die Bresche. Mit Unterstützung von Verbraucherzentralen gelang es zwar meist, die Forderungen abzuwenden, trotzdem war dies mit einigem Aufwand verbunden.

Auf EU-Ebene hat man sich vor einiger Zeit auf die Button-Lösung verständigt. Eine entsprechende Richtlinie ist bereits verabschiedet. Mit ihrem aktuellen Beschluss hat die Bundesregierung nun deren Umsetzung in nationales Recht auf den Weg gebracht.

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