Einem 22- und einem 28-Jährigen drohen nun Strafen wegen der Unterschlagung verlorenen Eigentums, berichtet der 'San Francisco Chronicle'. Der Ältere der Beiden muss sich außerdem wegen des Besitzes gestohlenen Eigentums verantworten, weil er die Verhandlungen für den Verkauf an Gizmodo geführt hatte. In beiden Fällen geht der zuständige Bezirksstaatsanwalt jedoch davon aus, dass es sich um geringfügige Vergehen handelt.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sieht man davon ab, Gizmodo und Chen zu belangen, weil sie als Journalisten davon ausgehen konnten, dass ihre Handlungen vom ersten Zusatz der US-Verfassung gedeckt sind, der die freie Meinungsäußerung und die Pressefreiheit garantiert. Dadurch sei den Betreibern des Blogs und dem Redakteur kein Vorwurf wegen des Besitzes gestohlenen Eigentums zu machen.
Chens Anwalt begrüßte die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ausdrücklich und erklärte, dass er und sein Mandant stets davon ausgingen, dass kein Rechtsverstoß auf Seiten des Journalisten vorlag. Gizmodos Anwalt ließ verlauten, dass man sich stets innerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegt habe. Apple hatte nach dem iPhone 4-Leak umgehend die Ermittlungsbehörden kontaktiert und von Gizmodo zudem die Herausgabe des Prototypen verlangt.
Das Unternehmen erhielt das Gerät auch zurück, jedoch erst nachdem man bestätigt hatte, dass der Prototyp tatsächlich Eigentum von Apple ist. Die Behörden hatten unter anderem Durchsuchungsbeschlüsse für Chens Wohnung erwirkt, zogen diese jedoch zurück, nachdem er zustimmte hatte, Informationen von diversen Elektronikgeräten herauszugeben, die im April 2010 in seinem Haus beschlagnahmt wurden.
Das Vorgehen der Ermittler löste massive Kritik wegen einer vermuteten Einschränkung der Pressefreiheit aus. So kam der Vorwurf auf, die Behörden würden mit den Durchsuchungsbeschlüssen gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen, die Journalisten vor der Herausgabe ihrer Notizen an die Justiz schützen.
2011-08-10T21:51:25+02:00Roland Quandt
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