Das Handy am Steuer ist immer noch weit verbreitet
Besonders Verkehrsteilnehmer unter 40 Jahren reizt der Griff zum Handy. Dabei hat der Gesetzgeber bereits zum 1. Februar 2001 klare Vorgaben gemacht: Wer am Steuer sein Mobiltelefon benutzt und dabei erwischt wird, zahlt 40 Euro und erhöht den Kontostand in Flensburg um einen Punkt.
Hintergrund für die Regelung: In vielen Fällen sind Autofahrer, die während der Fahrt telefonieren, abgelenkt. So erfolgen Reaktionen auf Änderungen im fließenden Verkehr, beispielsweise Bremsmanöver oder Ampelschaltungen nicht selten zu spät. Außerdem steht die zweite Hand im Notfall nicht für unterstützende Handlungen zur Verfügung.
Jeder Vierte (26 Prozent) gibt an, das Mobiltelefon am Steuer "aus wichtigem Grund" zu nutzen. Bei immerhin 16 Prozent der Autofahrer ist die Neugier deutlich größer als der Respekt vor dem Gesetz. Jeder Dritte sagt aus, das Mobiltelefon am Steuer nur selten zu nutzen.
In Deutschland muss der Fahrer, unabhängig davon, ob er angerufen wird oder selbst telefonieren will, eine Freisprecheinrichtung benutzen. Diese erfüllt nur dann die gesetzlichen Anforderungen, wenn man mit ihr telefonieren kann, ohne das Handy oder ein anderes Hilfsmittel in die Hand nehmen zu müssen. Das Handyverbot gilt übrigens auch für Radfahrer.
Erlaubt ist die Nutzung im Wagen nur, wenn das Fahrzeug steht und der Motor abgestellt ist. Damit bleibt die Nutzung des Mobiltelefons beispielsweise in einem Stau, in dem sich nichts mehr bewegt, erlaubt.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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