Kino.to: Internetprovider "UPC" soll Zugriff sperren

Internet & Webdienste Das Handelsgericht Wien hat dem Internetprovider 'UPC' im Rahmen einer einstweiligen Verfügung vorerst auferlegt, den zugehörigen Kunden keinen Zugriff mehr auf die Streaming-Plattform Kino.to geben zu dürfen. Abgesehen von der Kino.to-Hauptseite betrifft dies auch die IP-Adressen unter denen diese Streaming-Plattform erreicht werden kann. Gegenstand des zugehörigen Rechtsstreites sind Domain-Sperren beziehungsweise das Blockieren von IP-Adressen.

Mit Unterstützung des 'Vereins für Antipiraterie' (VAP) führen österreichische und deutsche Filmproduzenten einen Musterprozess gegen den Internetprovider UPC. Die Filmunternehmen müssen nun noch eine Sicherheitsleistung bei Gericht hinterlegen, damit diese Entscheidung in Kraft treten kann.

Ursprünglich forderte der VAP den Provider UPC stellvertretend für viele weitere Internetprovider dazu auf, den Zugang der in Russland gehosteten Plattform Kino.to zu unterbinden, da dort zahlreiche urheberrechtlich geschützte Inhalte angeboten werden.

Rechtlich gesehen stützt man sich dabei auf die im Urheberrechtsgesetz und im EU-Recht ausdrücklich genannte Unterlassungspflicht von Internet Providern (Vermittlern), die eintritt, sobald der Provider über eine konkrete Rechtsverletzung informiert wird.
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