
Die Opposition hatte im Vorfeld versucht, die Einführung der Vorratsdatenspeicherung noch aufzuhalten. Ein Antrag, die Abstimmung von der Tagesordnung zu streichen scheiterte aber ebenso wie die Bitte um eine Verschiebung der Abstimmung und eine tiefergehende Beratung der Sache in den Ausschüssen. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, bedarf es noch der Zustimmung des Bundesrates. Diese gilt aber als Formsache.
Mit dem Gesetz soll die entsprechende Richtlinie der EU-Kommission umgesetzt werden, die die Einführung der Vorratsdatenspeicherung für alle Mitgliedsstaaten der EU vorschreibt. Vergleichbare Vorhaben sind in verschiedenen Ländern, darunter auch in Deutschland, an den jeweiligen Verfassungsgerichten gescheitert.
Mehrfach wurde klargestellt, dass eine so weitgehende Überwachung der Bevölkerung, die kaum Vorteile in der Verbrechensbekämpfung bietet, unverhältnismäßig ist. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags kam kürzlich in einem Gutachten zu dem Schluss, dass bereits die EU-Richtlinie nicht mit der europäischen Grundrechte-Charta vereinbar ist.
2011-04-29T14:22:12+02:00Christian Kahle
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