Amazon Cloud Drive: Musikindustrie ist verärgert

Recht, Politik & EU Dem Online-Händler Amazon droht wegen seines neu gestarteten Dienstes Cloud Drive Ärger mit der Musikindustrie. Diese sehen das Angebot nicht über die bestehenden Lizenzen gedeckt. Cloud Drive richtet sich an Privatnutzer und stellt externen Speicherplatz im Netz zur Verfügung. Was die Musikindustrie aufregt ist der Fakt, dass Amazon gekaufte Musik nicht nur durch den Anwender herunterladen lässt, sondern automatisch auch auf diese Online-Festplatte überträgt. Dort kann sie direkt im Browser über einen eingebetteten Player abgespielt werden.

Die Musikunternehmen sehen darin aber einen Verstoß gegen die ausgehandelten Lizenzbestimmungen. Nach ihrer Ansicht bietet Amazon die Titel hier nämlich nicht nur über sein Download-Portal an, sondern bringt sie zusätzlich mit einem zusätzlichen Dienst in Verbindung.

Bei dem Online-Händler wollte man sich dieser Auffassung aber nicht anschließen. Ein Konzernsprecher wies darauf hin, dass der Vorgang damit vergleichbar sei, dass ein Nutzer seine gekaufte Musik als Backup zusätzlich auf einer externen Festplatte speichere. Hierfür benötige man keine zusätzlichen Lizenzvereinbarungen.
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