
Zum Vergleich verwies der Verbraucherzentrale Bundesverband auf die gesetzliche Regelung für Festnetzanschlüsse: Hier darf der Anbieter den Anschluss erst sperren, wenn der Teilnehmer mit mindestens 75 Euro in Verzug ist. Außerdem muss er die Sperre mindestens zwei Wochen vorher angedroht werden.
Mit dieser Argumentation konnte der VZBV beim Gericht durchdringen. Der BGH hält eine solche Regelung auf Verträge für Mobilfunk-Dienstleistungen für übertragbar. Als zulässig erachteten die Richter hingegen eine umstrittene Haftungsklausel in den Geschäftsbedingungen von T-Mobile und Congstar. Danach haben Kunden bis zur Verlustanzeige auch die Preise zu zahlen, die durch eine unbefugte Nutzung des Anschlusses entstanden sind.
Nach Auffassung des Gerichts muss der Kunde selbst beim Gebrauch seines Mobiltelefons die erforderlichen Vorkehrungen treffen, damit Unbefugte keinen Zugriff auf Mobilfunk-Dienstleistungen erhalten.
2011-02-18T12:36:01+01:00Christian Kahle
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