Jugendschutz: Neues USK-Prüfverfahren bei Spielen

Wirtschaft & Firmen Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat neue Regularien für die Jugendschutz-Prüfung von Computer- und Videospielen eingeführt. Das teilte die Organisation heute mit. "Mit neuen USK-Grundsätzen modernisieren wir die Verfahren und sorgen für mehr Klarheit und Transparenz", erklärte USK-Geschäftsführer Felix Falk. Nach Abstimmungen zwischen den Bundesländern und den Trägerverbänden G.A.M.E. und BIU hatte der USK-Beirat das bisherige Regelungswerk aus dem Jahr 2006 mit den neuen Grundsätzen abgelöst.

Als eine der zentralen Änderungen werden die Prüfinstanzen von vier auf drei Stufen verkürzt. Damit sollen sowohl die Widerspruchsrechte der Antragsteller und der Bundesländer als auch eine schnellere und effektivere Prüfzeiten sichergestellt werden.

Gleichzeitig wurde die Rolle des USK-Beirats gestärkt. Zu den insgesamt 14 Beiratsmitgliedern zählen die zentralen gesellschaftlichen Gruppen und Institutionen des Jugendschutzes in Deutschland. Dazu gehört nun unter anderem die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), deren Aufnahme in den Beirat das verstärkte Engagement der USK im Bereich der Online-Spiele unterstreichen soll.
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