Ministerien streiten um Überwachungsmaßnahmen
Das berichtet die 'Rheinische Post', der ein Brief von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) an die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorliegt. Das Schreiben ist den Angaben zufolge auf den 12. November datiert.
"Angesichts der aktuellen Gefährdungslage halte ich es für nicht vertretbar, dass den Strafverfolgungsbehörden der gebotene Zugang zu Bereichen hochkonspirativer Kommunikation von Terrorismusverdächtigen verweigert wird", beklagt der Innenminister in dem Papier.
Hintergrund dessen sind demnach Ermittlungen gegen das Umfeld der so genannten Sauerland-Gruppe. Deren Mitglieder sollen Sprengstoff-Anschläge vorbereitet haben. Sie sind dafür inzwischen verurteilt worden. Allerdings gibt es wohl Hinweise auf weitere mutmaßlich gewaltbereite Islamisten, die Kontakte nach Pakistan haben sollen.
Gegen diese wurde mit richterlicher Genehmigung bereits die Überwachung von Telefonen und Internet-Anbindungen eingeleitet. Allerdings lehnte die Bundesanwaltschaft, die dem Justizministerium unterstellt ist, die Überwachungsmaßnahmen ab.
De Maizière forderte Leutheusser-Schnarrenberger deshalb auf, von ihrer "restriktiven Haltung" was den leichtfertigen Umgang mit solchen Ermittlungsmethoden angeht, abzurücken. Falls dies nicht geschehe, wolle er sich dafür einsetzen, dass die entsprechenden Regelungen in der Strafprozessordnung verändert werden.
"Angesichts der aktuellen Gefährdungslage halte ich es für nicht vertretbar, dass den Strafverfolgungsbehörden der gebotene Zugang zu Bereichen hochkonspirativer Kommunikation von Terrorismusverdächtigen verweigert wird", beklagt der Innenminister in dem Papier.
Hintergrund dessen sind demnach Ermittlungen gegen das Umfeld der so genannten Sauerland-Gruppe. Deren Mitglieder sollen Sprengstoff-Anschläge vorbereitet haben. Sie sind dafür inzwischen verurteilt worden. Allerdings gibt es wohl Hinweise auf weitere mutmaßlich gewaltbereite Islamisten, die Kontakte nach Pakistan haben sollen.
Gegen diese wurde mit richterlicher Genehmigung bereits die Überwachung von Telefonen und Internet-Anbindungen eingeleitet. Allerdings lehnte die Bundesanwaltschaft, die dem Justizministerium unterstellt ist, die Überwachungsmaßnahmen ab.
De Maizière forderte Leutheusser-Schnarrenberger deshalb auf, von ihrer "restriktiven Haltung" was den leichtfertigen Umgang mit solchen Ermittlungsmethoden angeht, abzurücken. Falls dies nicht geschehe, wolle er sich dafür einsetzen, dass die entsprechenden Regelungen in der Strafprozessordnung verändert werden.
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Christian Kahle
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