Comic-Figuren als Profilfoto: Abmahnung droht
Ziel dieses kleinen Spiels war es, kein echtes Foto mehr zu sehen, sondern lediglich die Abbilder von Comic-Figuren. Für eine Woche sollten so Kindheitserinnerungen aufblühen. "Vom 15. bis 21. November solltet ihr euer Profilbild ändern. Nehmt den Comic-Helden eurer Kindheit. Ziel des Spiels ist es, keine echten Köpfe mehr zu sehen sowie eine Woche lang unsere Kindheit wieder aufleben zu lassen!", hieß es auf zahlreichen Pinnwänden bei Facebook.
In kürzester Zeit füllte sich Facebook mit Profilbildern von Asterix, Donald Duck, Mickey Maus und vielen mehr. Allerdings verstoßen die Nutzer damit gegen die Urheberrechte der Autoren. Haben sie die Rechte im Vorfeld nicht erworben, droht theoretisch eine Abmahnung, bestätigten inzwischen einige Anwälte. Der § 97 im Urhebergesetz sieht vor, dass die Löschung des Profilbildes verlangt werden kann. Sogar Schadensersatzansprüche könnten geltend gemacht werden.
Bei einer Abmahnung werden in der Regel auch Abmahnkosten fällig, die sich im günstigsten Fall auf 100 Euro belaufen. Wer sich dieser Gefahr nicht aussetzen will, sollte sich an der Aktion nicht beteiligen, auch wenn sie noch so spaßig erscheint.
Allerdings ist es fraglich, ob die Rechteinhaber tatsächlich gegen die Facebook-Nutzer vorgehen würden, heißt es im Blog 'IT-Recht-Plus'. Für sie wäre es ein recht großer Imageschaden, wenn sie als "Spielverderber" auftreten. Zudem könnte die Comic-Aktion positive Auswirkungen auf die Verkaufszahlen von Fanartikeln haben, da es sich prinzipiell um kostenlose Werbung handelt.
Ergänzung - Mittwoch, 24. November
Disney hat verkündet, dass sie die Aktion nicht nur unterstützen, sondern zudem eine Verlängerung bis Ende November fordern. Vor Abmahnungen aus dem Hause Disney muss man also keine Angst haben. Auf der Facebook-Seite von Disney Deutschland werden sogar explizit Profilbilder zur Verfügung gestellt.
Vielen Dank an unseren Leser Matthias Schleusener für das Einsenden dieser Meldung!
In kürzester Zeit füllte sich Facebook mit Profilbildern von Asterix, Donald Duck, Mickey Maus und vielen mehr. Allerdings verstoßen die Nutzer damit gegen die Urheberrechte der Autoren. Haben sie die Rechte im Vorfeld nicht erworben, droht theoretisch eine Abmahnung, bestätigten inzwischen einige Anwälte. Der § 97 im Urhebergesetz sieht vor, dass die Löschung des Profilbildes verlangt werden kann. Sogar Schadensersatzansprüche könnten geltend gemacht werden.
Bei einer Abmahnung werden in der Regel auch Abmahnkosten fällig, die sich im günstigsten Fall auf 100 Euro belaufen. Wer sich dieser Gefahr nicht aussetzen will, sollte sich an der Aktion nicht beteiligen, auch wenn sie noch so spaßig erscheint.
Allerdings ist es fraglich, ob die Rechteinhaber tatsächlich gegen die Facebook-Nutzer vorgehen würden, heißt es im Blog 'IT-Recht-Plus'. Für sie wäre es ein recht großer Imageschaden, wenn sie als "Spielverderber" auftreten. Zudem könnte die Comic-Aktion positive Auswirkungen auf die Verkaufszahlen von Fanartikeln haben, da es sich prinzipiell um kostenlose Werbung handelt.
Ergänzung - Mittwoch, 24. November
Disney hat verkündet, dass sie die Aktion nicht nur unterstützen, sondern zudem eine Verlängerung bis Ende November fordern. Vor Abmahnungen aus dem Hause Disney muss man also keine Angst haben. Auf der Facebook-Seite von Disney Deutschland werden sogar explizit Profilbilder zur Verfügung gestellt.
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