Rundfunkgebührenpflicht für PCs bleibt bestehen
Eine entsprechende Regelung wurde vor einiger Zeit gesetzlich verankert, aber in Einzelfällen immer wieder erfolgreich angegriffen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im aktuellen Verfahren nun auf Basis der Klagen zweier Anwälte und eines Studenten ein Grundsatzurteil zu fällen.
Ursprünglich sollte das Urteil bereits in der vergangenen Woche verkündet werden. Das Gericht verschob die Bekanntgabe seiner Entscheidung aber. Nun teilte es mit, dass es sich bei internetfähigen PCs tatsächlich um Empfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages handle.
An der Tatsache, dass also in jedem Fall Gebühren bezahlt werden müssen, ändert sich also nichts. Dies gilt auch für Fälle, in denen PCs lediglich zu Arbeitszwecken und nicht zum Abrufen von Inhalten der öffentlich-rechtlichen Sender genutzt werden.
Die Richter wiesen aber darauf hin, dass der Gesetzgeber beobachten müsse, inwieweit sich die bestehende Regelung auch wirklich durchsetzen lasse. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte sie sogar verfassungswidrig sein.
Ursprünglich sollte das Urteil bereits in der vergangenen Woche verkündet werden. Das Gericht verschob die Bekanntgabe seiner Entscheidung aber. Nun teilte es mit, dass es sich bei internetfähigen PCs tatsächlich um Empfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages handle.
An der Tatsache, dass also in jedem Fall Gebühren bezahlt werden müssen, ändert sich also nichts. Dies gilt auch für Fälle, in denen PCs lediglich zu Arbeitszwecken und nicht zum Abrufen von Inhalten der öffentlich-rechtlichen Sender genutzt werden.
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Christian Kahle
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