De-Mail: Regierung verabschiedet Gesetzentwurf
In Deutschland soll es ab 2011 per Gesetzesvorlage möglich sein, vertrauliche Inhalte mit festgelegten Sicherheitsstandards per E-Mail zu verschicken. Dabei wird das besondere Augenmerk auf die eindeutige Identifizierung von Absendern und Empfängern gelegt.
Die beteiligten Internetanbieter garantieren diesbezüglich dafür, dass verschiedene Sicherheitsstandards beim Versand der elektronischen Post eingehalten werden. Damit privat Anwender dieses Angebot nutzen können, ist zunächst eine staatliche Zulassung erforderlich.
In Frage kommt die De-Mail insbesondere dann, wenn streng vertrauliche Inhalte per E-Mail verschickt werden, oder der Eingang der Nachricht beim Empfänger nachvollziehbar sein soll. Mit dem Gesetzentwurf wurden die genauen Anforderungen für die De-Mail festgelegt. Zudem wird das Zulassungsverfahren für die teilnehmenden Anbieter eingeführt.
Im Juli dieses Jahres hat das Bundesinnenministerium die aufgetauchten Zweifel an der Sicherheit der De-Mail zurückgewiesen. Damals hieß es, dass nur Unternehmen den Dienst anbieten dürfen, die den strengen Sicherheitsanforderungen gerecht werden. Die kurzzeitigte Entschlüsselung der Nachrichten findet den offiziellen Angaben zufolge nur in Hochsicherheitsrechenzentren statt.
Die offizielle Registrierungsphase der De-Mail wurde vor drei Monaten gestartet. In Deutschland zeichnet sich in diesem Zusammenhang ein augenscheinliches Interesse bei den Verbrauchern ab.
Knapp 700.000 Menschen haben sich bereits für den rechtsverbindlichen E-Mail-Dienst angemeldet. Mit der Vorregistrierung hat unter anderem die Deutsche Telekom im Juli dieses Jahres begonnen.
Die beteiligten Internetanbieter garantieren diesbezüglich dafür, dass verschiedene Sicherheitsstandards beim Versand der elektronischen Post eingehalten werden. Damit privat Anwender dieses Angebot nutzen können, ist zunächst eine staatliche Zulassung erforderlich.
In Frage kommt die De-Mail insbesondere dann, wenn streng vertrauliche Inhalte per E-Mail verschickt werden, oder der Eingang der Nachricht beim Empfänger nachvollziehbar sein soll. Mit dem Gesetzentwurf wurden die genauen Anforderungen für die De-Mail festgelegt. Zudem wird das Zulassungsverfahren für die teilnehmenden Anbieter eingeführt.
Im Juli dieses Jahres hat das Bundesinnenministerium die aufgetauchten Zweifel an der Sicherheit der De-Mail zurückgewiesen. Damals hieß es, dass nur Unternehmen den Dienst anbieten dürfen, die den strengen Sicherheitsanforderungen gerecht werden. Die kurzzeitigte Entschlüsselung der Nachrichten findet den offiziellen Angaben zufolge nur in Hochsicherheitsrechenzentren statt.
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