Urheberabgabe auf Drucker erneut auf der Agenda

Recht, Politik & EU Das Bundesverfassungsgericht hat einer Verfassungsbeschwerde der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) gegen eine Entscheidung zu Urheberrechtsabgaben auf Drucker und Plotter stattgegeben. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) von 2007, wonach für Drucker und Plotter keine gesonderte Urheberrechtsvergütung zu zahlen ist, wurde damit aufgehoben. Das Bundesverfassungsgericht hat die Sache an den BGH zurückverwiesen.

Dort wird jetzt zu prüfen sein, ob die sie im Hinblick auf das europäische Recht dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorzulegen ist. Darüber hinaus muss der BGH prüfen, ob Drucker und Plotter nach der bisherigen Rechtslage bereits vergütungspflichtig sind.

Der IT-Branchenverband BITKOM hat sich über die Aufhebung BGH-Gerichtsurteil enttäuscht gezeigt. Für die Wirtschaft sei die Entscheidung ein unerwarteter Rückschlag. Es gehe um 10 bis 300 Euro Abgabe für jedes Gerät, das in dieser Zeit in Deutschland verkauft wurde, insgesamt um eine Summe von mehr als 900 Millionen Euro, hieß es.

Die Urheberrechtsabgaben auf Drucker werden von der Verwertungsgesellschaft VG Wort gefordert. Diese erhebt unter anderem auch Abgaben auf Scanner und Kopierer. Damit soll das Kopieren von Texten und Bildern abgegolten werden. Seit 2008 gilt dafür ein neues Gesetz. Auf dieser Basis fallen bis zu 12,50 Euro pro Drucker an. Die Hersteller müssen die Abgaben an die Verbraucher weitergeben.

2007 hatte sich der BGH der Auffassung des BITKOM angeschlossen, wonach Drucker alleine nicht geeignet sind, um urheberrechtlich geschützte Werke zu kopieren. "Dazu braucht es vor allem einen Scanner", erklärte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder, "und Scanner werden bereits seit vielen Jahren mit Abgaben belegt. Wir sind daher zuversichtlich, dass der BGH auch nach nochmaliger Prüfung zu dem gleichen Ergebnis kommen wird wie 2007."
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