
Wer nun also vor dem Start von Street View eine Unkenntlichmachung beantragen will, hat dazu bis zum 15. Oktober Zeit. Am einfachsten funktioniert das über ein Online-Formular. Alternativ steht der Postweg zur Verfügung. Nach dem 15. Oktober kann man weiterhin sein Haus oder seine Wohnung aus Street View entfernen lassen. Dazu wird eine spezielle Funktion in den Dienst integriert.
"Uns war bewusst, dass Street View in Deutschland zu Diskussionen führen könnte. Wir haben uns deshalb bereits im vergangenen Jahr zu Datenschutzmaßnahmen verpflichtet, die weit über die in anderen Ländern hinausgehen und die besonderen Anforderungen der deutschen Bürger und Behörden berücksichtigen", schreibt Google.
"Darüber hinaus haben wir uns in dieser Woche mit dem Hamburger Datenschutzbeauftragten über weitere Maßnahmen verständigt; er erhält unter anderem Einblick in den von uns aufgesetzten Prozess zur Bearbeitung von Widersprüchen. Details zu diesen Vereinbarungen finden Sie hier."
2010-08-19T15:29:00+02:00Michael Diestelberg
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen