Street View: Schaar gibt klare Forderungen bekannt

Recht, Politik & EU Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar spricht sich klar für die Einrichtung eines Widerspruchsregisters und eines Profilbildungsverbots im Zusammenhang mit dem Street View-Dienst aus. Geht es nach dem Datenschützer Schaar, so ist ein zentrales Widerspruchsregister dringend erforderlich. Das Widerspruchsrecht könne nicht vom Goodwill verschiedener einzelner Unternehmen abhängen, sagte er. Folglich wäre es nicht akzeptabel, wenn die Bürger bei allen Anbietern solcher Dienste separat Widersprüche einlegen müssten.

Darüber hinaus muss laut dem Bundesdatenschutzbeauftragten die Bildung von Persönlichkeitsprofilen verboten werden. Infolgedessen soll untersagt werden, dass die bei solchen Diensten erlangten Daten mit weiteren persönlichen Informationen zusammengeführt und ausgewertet werden.

Eine Ausnahme soll diesbezüglich nur dann gemacht werden, wenn die Bürger dem ausdrücklich zustimmen.

Das Bundeskabinett hat eine Bundesratsinitiative für ein Gesetz, welches die Rahmenbedingungen für Angebote wie Google Street View festlegt, abgelehnt. Aus diesem Grund fordert Schaar die Regierung nun auf, selbst einen Gesetzesentwurf auf den Weg zu bringen.
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