Urteil: Nintendo gewinnt Rechtsstreit um Modchips

Recht, Politik & EU Ein zuständiges Gericht in Den Haag hat ein Urteil im Rechtsstreit um Modchips und den Verkauf von R4-Modulen gefällt. Infolgedessen mussten nun elf Online-Händler die zugehörigen Angebote aus ihren Webshops entfernen.

Auferlegt wurde dies den betroffenen Händlern mit einer Zeitfrist. Innerhalb von 24 Stunden musste der Verkauf von R4-Modulen und Modchips für Konsolen aus dem Hause Nintendo eingestellt werden, heißt es in dem Urteil.


Begründet wird dieses Urteil damit, dass die entsprechende Hardware in erster Linie für illegale Raubkopien eingesetzt werde. Da mit dem Markenzeichen von Nintendo für die Produkte Werbung gemacht wurde, habe man überdies gegen das in den Niederlanden gültige Urheberrecht verstoßen.

Folglich wurde den Händlern auch der Import von R4-Modulen und Modchips verboten. Innerhalb von zwei Wochen müssen nun die Lagerbestände an Chips und Modulen beseitigt werden, so das Urteil.

Sollten die Modchip-Händler diesen Auflagen nicht nachkommen, so müssen sie mit einem Bußgeld zwischen 10.000 und 250.000 Euro rechnen.
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Ein R4-Modul ist doch garkein Modchip.
 
@§§: Steht auch im Urteil, dass es sich um Flashcards handelt.
 
@§§: Habe ich auch gerade gedacht! Mich würde interessieren ob sich dieses Urteil nur gegen die R4-Karten richtet, oder auch gegen die 1000 R4-Klone und andere Flashkarten für den DS. Außerdem gilt das Urteil nur für NL oder ganz Europa?
 
@Kartoffelteig: Es geht nur um die R4-KKarten und es gilt nur in NL. Kein Gericht in einem Land kann Entscheidungen für ganz Europa treffen, das kann und darf nur der europäische Gerichtshof.
 
@Scaver: Danke!


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