EuGH weist Klagen gegen Roaming-Verordnung ab

Recht, Politik & EU Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Klagen von Mobilfunkbetreibern gegen die Verordnung der EU-Kommission bezüglich der Gebührenhöhe beim Daten-Roaming zurückgewiesen. Die zwangsweise Deckelung der Preise für Handy-Telefonate im Ausland sei rechtmäßig, teilte das Gericht heute in Luxemburg mit. Die Netzbetreiber dürfen so zwar weiterhin zusätzliche Gebühren verlangen, da die Gespräche zusätzlich durch ausländische Netze geleitet werden, allerdings sollen Reisende innerhalb der EU nicht übermäßig zahlen müssen.

T-Mobile, Vodafone, Telefonica 02 und Orange reichten daraufhin in Großbritannien eine Klage ein. Ihrer Ansicht nach greife die EU-Kommission mit der Verordnung zu unrecht in einen freien Markt ein. Das Verfahren wurde vom britischen Obersten Gerichtshof an das EuGH weitergereicht.

Dessen Richter stützten die Ansicht der EU-Kommission, dass die Preise zu hoch waren und die Kräfte des Marktes es offenbar nicht schafften, allein durch den Wettbewerb eine angemessene Tarifgestaltung zu erreichen. Sie führten außerdem aus, dass die Einführung einer EU-weiten Regelung notwendig war, weil mehrere Mitgliedsstaaten nationale Verordnungen vorbereiteten und damit Wettbewerbsverzerrungen auf dem europäischen Binnenmarkt entstanden wären.
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