Bald kürzere Widerrufsfristen bei Online-Auktionen

Recht, Politik & EU Ab dem 11. Juni gelten für Teilnehmer bei Online-Auktionen kürzere Widerrufsfristen. Darauf hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hingewiesen. Soll der Geschäftsabschluss bei eBay oder vergleichbaren Angeboten rückgängig gemacht werden, bleiben hierfür nur noch 14 Tage Zeit. Bislang betrug die Widerrufsfrist einen Monat. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware, so die Verbraucherzentrale.

Generell gilt die Regelung allerdings nur, wenn der Bietende ein Verbraucher ist und der Anbieter als Unternehmen eingestuft wird. Bei Geschäften unter Privatpersonen gibt es keine gesetzliche Regelung über einen Widerruf des Kaufvertrages.

Der gewerbliche Verkäufer muss seinen Kunden allerdings bereits vor der Abgabe des ersten Gebotes und unverzüglich nach Ende der Auktion über das Widerrufsrecht belehren. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, bleibt es bei der alten Frist von einem Monat ab Wareneingang. Dies ist im Gesetz zur Neuordnung des Widerrufs- und Rückgaberechts geregelt, das am 11. Juni in Kraft tritt.
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