
Eine Ortung ist nur dann rechtmäßig, wenn wie in Paragraf 98 des Telekommunikationsgesetzes festgehalten, eine schriftliche Einwilligung vorliegt. Überdies müssen die georteten Personen bei jeder fünften Ortung über diesen Umstand per SMS informiert werden. Unseriöse Anbieter würden diese Gesetzeslage häufig nicht beachten, teilte Schaar mit.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte ist laut einem Artikel der 'SZ-Online' jedoch der Meinung, dass dieses Gesetz Lücken aufweist. "Wenn jemand fälschlicherweise für mich eine solche Erklärung abgibt, habe ich als Betroffener kaum eine Möglichkeit herauszufinden, ob mein Handy geortet wird", heißt es dazu von Schaar.
Zudem spricht sich der Datenschutzbeauftrage Schaar für eine Nachbesserung des Beschäftigtendatenschutzes aus. Im Fall von dienstlich genutzten Mobiltelefonen muss der Arbeitgeber der Ortung zustimmen. Eine lückenlose Überwachung rechtfertige dies jedoch nicht, heißt es. In der kommenden Woche will sich die Regierungskoalition erstmals über diese Thematik beraten.
2010-05-30T17:19:00+02:00Sebastian Gruber
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