DRAM-Preisabsprachen: Strafen gegen Infineon & Co.
Die betroffenen Unternehmen sind geständig. Das ermöglicht es der EU-Kommission erstmals, den Fall mit einem neuen Vergleichsverfahren abzuschließen, das erst seit 2008 gesetzlich vorgesehen ist. Die Hersteller kommen durch das Eingeständnis ihrer Schuld dabei mit geringeren Strafen davon.
In einem ordentlichen Verfahren könnte die EU Geldstrafen in Höhe von bis zum 10-prozentigen Anteil am Jahresumsatz verhängen. Das Vergleichsverfahren reduziert diesen Wert. Wie hoch die Summen letztlich sind, soll am 19. Mai in Brüssel verkündet werden.
Zu dem Preiskartell gehörten sowohl der deutsche Halbleiter-Konzern Infineon als auch Samsung, Hynix, Elpida, NEC, Hitachi, Toshiba, Mitsubishi Electric und Nanya Technology.
In den Fall war auch Micron Technology verwickelt. Das Unternehmen hatte die Existenz des Preiskartells allerdings erst gegenüber den EU-Behörden aufgedeckt und damit maßgeblich zum Ermittlungserfolg beigetragen. In einer Art Kronzeugenregelung geht der Hersteller damit straffrei aus.
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In einem ordentlichen Verfahren könnte die EU Geldstrafen in Höhe von bis zum 10-prozentigen Anteil am Jahresumsatz verhängen. Das Vergleichsverfahren reduziert diesen Wert. Wie hoch die Summen letztlich sind, soll am 19. Mai in Brüssel verkündet werden.
Zu dem Preiskartell gehörten sowohl der deutsche Halbleiter-Konzern Infineon als auch Samsung, Hynix, Elpida, NEC, Hitachi, Toshiba, Mitsubishi Electric und Nanya Technology.
In den Fall war auch Micron Technology verwickelt. Das Unternehmen hatte die Existenz des Preiskartells allerdings erst gegenüber den EU-Behörden aufgedeckt und damit maßgeblich zum Ermittlungserfolg beigetragen. In einer Art Kronzeugenregelung geht der Hersteller damit straffrei aus.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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