Street View: Einigung zwischen Google und Aigner

Recht, Politik & EU In der Auseinandersetzung um Googles Street View-Dienst gibt es eine Einigung mit dem Verbraucherschutzministerium. Vor dem Start sollen alle Widersprüche von Bürgern verarbeitet werden. Das sagte Google in einem Treffen mit Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) zu. Wer seine Privatsphäre schützen will, kann gegen die Veröffentlichung von Bildern seines Hauses bei Google Streetview Widerspruch einlegen, teilte das Ministerium mit.

Bevor der Dienst freigeschaltet wird, müssen die betreffenden Wohnungen, Häuser und Gärten dann vollständig unkenntlich gemacht werden. Auch die Rohdaten der beanstandeten Aufnahmen sind unkenntlich zu machen. Zudem erklärte sich Google bereit, auch Sammelwidersprüche von Städten und Gemeinden zu akzeptieren.

Nach Ansicht von Verbraucherministerin Aigner hätten Kommunen damit zum Beispiel die Möglichkeit, in Rathäusern vorformulierte Widerspruchslisten auszulegen und gebündelt weiterzuleiten, in die Eigentümer und Mieter von Immobilien ihre Adresse und Unterschrift eintragen können.

Um Verwechslungen oder Missbrauch zu vermeiden, arbeitet Google an einem Verfahren, mit dessen Hilfe Bürger ihrem Widerspruch das korrekte Bildmaterial eindeutig zuordnen können. Das Unternehmen befindet sich dafür eigenen Angaben zufolge in Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden, um ein möglichst verbraucherfreundliches und unbürokratisches Verfahren für solche Sammelwidersprüche zu finden.

"Privates muss privat bleiben. Jeder Bürger muss das Recht behalten, über die Verwendung seiner persönlichen Daten selbst zu entscheiden. Wer nicht auf dem Präsentierteller der digitalen Welt landen will, kann jederzeit Widerspruch einlegen und seine Daten löschen lassen", erklärte Aigner.

Die Meinung der Verbraucherschutzministerin teilen aber längst nicht alle Bürger. Insbesondere unter Internet-Nutzern stößt das Vorgehen gegen Google auf Unverständnis. Immerhin handelt es sich beim Foto der Fassade eines Hauses nicht um eine Verletzung der Privatsphäre.

Statt dessen kann eine Beschränkung von Street View als Angriff auf die gesetzlich verbürgte Panoramafreiheit gesehen werden. Der Bundesgerichtshof hatte in einer Entscheidung klargestellt, dass es jedem gestattet ist, von einem öffentlichen Weg aus Fotos von Gebäuden in Privatbesitz anzufertigen und diese auch kommerziell zu verwerten.
Diese Nachricht empfehlen
Jetzt einen Kommentar schreiben


Alle Kommentare zu dieser News anzeigen
Folgt uns auf Twitter
WinFuture bei Twitter
Interessante Artikel & Testberichte
WinFuture wird gehostet von Artfiles
Tipp einsenden
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen? Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links, um WinFuture zu unterstützen: Vielen Dank!